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333. Bürgen¹⁾. Sich verbürgen²⁾. Gut sein³⁾. Gut sagen⁴⁾. Für etwas stehen⁵⁾. Haften⁶⁾. Gewähr leisten⁷⁾.

1) To vouch, be surety. 2) Pledge one’s self. 3) To warrant, to be trustworthy. 4) & 5) To take the responsibility upon one’s self, to answer for. 6) To be responsible for. 7) To guarantee.
1) Cautionner (garantir).
2) Répondre de.
3) Être garant pour.
4) & 5) Répondre de.
6) Garantir (répondre).
7) Donner caution (répondre pour).
1) Essere mallevadore (garantire).
2) Mallevare.
3) & 4) Esser garante.
5) Star garante.
6) Entrar mallevadore.
7) Prestar cauzione.

Für etwas stehen bedeutet, die Verantwortung für das haben oder übernehmen, was durch eine Person oder Sache geschieht. Die Eltern müssen für die Handlungen ihrer Kinder stehen; der Kaufmann muß für die Waren stehen, die er mir verkauft, sowohl für ihre Güte, als auch dafür, daß er mir das Eigentumsrecht darüber übertragen konnte. „Wir stehn für unser Land, | wir steht für unsre Weiber, unsre Kinder!“ Schiller, Tell II, 2. Hier heißt es geradezu: mit Gefahr des eigenen Lebens dafür eintreten. Für etwas haften, drückt die nämliche Verbindlichkeit aus wie für etwas stehen, nur hebt haften mehr die Festigkeit und Dauer derselben hervor. Eltern müssen für den Schaden, den ihre Kinder anrichten, für die Unordnungen, die sie gegen die Gesetze begehen, haften; sie müssen den Schaden ersetzen, und die Geldstrafen, welche die Kinder nicht bezahlen können, für sie erlegen. Die Bedeutung dieser beiden Wörter ist nicht bloß auf die Verantwortlichkeit und Verbindlichkeit zur Sicherstellung bei Vertragsrechten eingeschränkt, und darin besteht ihre größere Allgemeinheit. Alle übrigen beziehen sich allein auf die Sicherstellung solcher Rechte, die aus Verträgen entstehen. Wenn zwei Personen einen Vertrag schließen sollen, so ist es oft der Fall, wie z. B. bei dem Borgkontrakte, daß der eine Teil nicht gewiß ist, ob der andere, der eine Verbindlichkeit übernimmt, auch Vermögen genug hat, sie erfüllen zu können, oder Redlichkeit genug, sie erfüllen zu wollen. In diesem Falle kann ein dritter dazwischen treten und sagen: Ich weiß, daß er gut ist, d. h. daß er leisten kann und will, was er verspricht; wenn er aber in diesem Sinne des Wortes nicht gut wäre, so bin ich gut für ihn. Indem er so die Verbindlichkeit des Verpflichteten übernimmt, so stellt er den Berechtigten, der ihn besser kennt als den Hauptschuldner, sicher, daß er keinen Schaden leiden werde, er ist gut für den Verpflichteten, und indem er das sagt oder ausdrücklich erklärt, so sagt er gut für ihn. Es kann aber einer für einen gut sein, ohne für ihn gut zu sagen. Ein bemittelter und für seine und seines Sohnes Ehre besorgter Vater ist einem Kaufmann gut dafür, daß er Bezahlung für Gegenstände, die der Sohn von dem Kaufmann entnommen, erhalten werde, ob er gleich nicht ausdrücklich für seinen Sohn gut gesagt hat. Wer gut sagt für jemand, der leistet bloß mit seinem Geld und Gut Sicherheit für einen andern, bürgen kann man für jemand auch mit seinem Leben. „Ich lasse den Freund dir als Bürgen, | ihn magst du, entrinn’ ich, erwürgen.“ Schiller, Die Bürgschaft. Bürgen ist gewählter als gut sagen. Sich verbürgen wird sowohl im eigentlichen Sinne wie für jemand bürgen gebraucht, als besonders im übertragenen: für die Wahrheit einer Nachricht sich verbürgen. Eine noch größere Festigkeit der Sicherstellung als gut sagen und bürgen, deutet leisten, ursprünglich Gewähr leisten an. Wer mir eine Sache verkauft, vertauscht, abtritt oder überhaupt veräußert, der muß mir dafür Gewähr leisten (garantieren), d. h. den Genuß und Besitz derselben dadurch sicher stellen, daß er mein Recht darauf gegen jedermann verteidigt oder mich entschädigt. Ebenso muß derjenige, der mich bevollmächtigt und autorisiert, mich verteidigen, oder die Strafe, die mir eine Handlung zuzieht, für mich übernehmen; er ist mein Gewährsmann, der mich sicher zu stellen verpflichtet ist. In dieser letzteren Beziehung namentlich wird gegenwärtig Gewähr leisten gebraucht.