258. Begraben¹⁾. Beerdigen²⁾. Beisetzen³⁾. Bestatten⁴⁾.
Man setzt einen Leichnam bei, wenn der dazu bestimmte Ort ein Gewölbe, besonders ein Erbbegräbnis einer Familie, ist, wo der Leichnam der Verstorbenen bei den Überresten seiner Vorfahren nieder gesetzt wird. Daher hat dieses Wort unter allen den vornehmsten Klang. Beerdigen (von der geweihten Erde des Friedhofes hergeleitet) und begraben (eig. um einen Gegenstand rings herum graben) bezeichnen, daß der Leichnam in eine Grube gebracht und diese dann mit Erde angefüllt werde. Begraben wird auch von Tieren und leblosen Dingen gebraucht; es bezeichnet bloß das Versenken in die Erde, während beerdigen, wie auch bestatten (eig. eine Stätte, Ruhestätte bereiten, gewöhnlich in der Verbindung: zur Erde, zum Grabe bestatten) immer auf die Feierlichkeit gehen, mit der ein Verstorbener begraben wird. Beide Wörter klingen daher auch gewählter, als begraben. Begraben werden auch Ehrlose, Verbrecher usw.; sie werden aber nicht beerdigt oder bestattet, weil sie ohne jedes Ehrengeleit und ohne jeden Ehrenschmuck der Erde übergeben werden. Das Bestatten braucht nicht immer ein Beerdigen, ein Bestatten zur Erde zu sein; es bezeichnet vielmehr jede Art von Feierlichkeit, mit welcher der Leichnam an den Ort seiner Zerstörung gebracht wird, z. B. Feuerbestattung. Die Römer verbrannten ihre Toten, die Meder ließen sie von wilden Tieren verzehren, sie bestatteten sie, aber sie begruben und beerdigten sie nicht. Begraben wird auch in figürlichem Sinne gebraucht, z. B. einen Zwist begraben, in den Fluten des Meeres begraben werden (— untergehen), unter den Trümmern eines einstürzenden Hauses begraben werden (= verschüttet werden) usw. — „Heut früh bestatteten wir ihn. Ihn trugen | zwölf Jünglinge der edelsten Geschlechter, | das ganze Heer begleitete die Bahre.“ Schiller, Wallenst. Tod IV, 10. „In einer Klosterkirche | bei Neustadt ist er beigesetzt.“ Ebenda. „Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, j der lasse sich begraben.“ Goethe, Das Beste. — Einscharren, d. i. in die Erde scharren, gebraucht man von Schätzen und Tieren; in bezug auf Tote wird es nur dann gebraucht, wenn es ein hastiges Zudecken mit Erde, ohne alle und jede staatliche oder kirchliche Form, bezeichnet, wie es Verbrecher mit ihren Opfern vornehmen, z. B. der Geizige hatte seine Kostbarkeiten im Garten eingescharrt; das gefallene Pferd wurde gleich auf dem Felde eingescharrt. „Acht Pfenn’ge, das war das ganze Geld. | Ich scharrt ihn ein auf selbigem Feld.“ Chamisso, Die Sonne bringt es an den Tag. Oder es steht als Kraftausdruck für begraben, wie krepieren für sterben. „Die Feinde wollen meinen Tod, sie wollen | mich lebend eingescharrt.“ Goethe, Die natürliche Tochter V, 3.