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225. Bankart¹⁾. Bastard²⁾. Hurkind³⁾. Uneheliches Kind⁴⁾. Unechtes Kind⁵⁾.

1) Bantling.
2) Bastard.
3) Son of whore.
4) Illegitimate child.
5) Natural child.
1) & 2) Bâtard.
3) Enfant de putain.
4) Enfant illegitime.
5) Enfant naturel.
1) Spurio.
2) Bastarde.
3) Figlio di puttana.
4) Figlio illegittimo.
5) Figlio naturale.

Bankart (aus Bankkart, einer ähnlichen Bildung wie Reinhart, Eberhart u. a; auch die Form Bankert, Bankbein, Bankkind usw. ist gebräuchlich) heißt jedes Kind, das außer dem Ehebette (eig. unter oder auf der Bank) erzeugt worden ist; es ist ein niedriger und beschimpfender Ausdruck, weshalb man das Wort in guter Sprache nicht verwendet und dafür lieber: ein uneheliches Kind sagt. Bastard (früher Bastart geschrieben) bezeichnet gewöhnlich ein uneheliches Kind, dessen Mutter von weit geringerem Stande ist, als der Vater. Das Wort wird fälschlich auf das frz. bas = niedrig zurückgeführt, da in frz. Urkunden die Bezeichnungen fils de bas, fille de bas, für bâtard, bâtarde gebraucht werden. Die Schreibung fils de bas ist eine aus dem ursprüngl. und richtigen fils de bast, d. i. unehelicher Sohn (vgl. mittelengl. bast, ungesetzliche Ehe) verderbte. Das prov. bast (it. basto, frz. bât) bezeichnet den Saumsattel, und so heißt Bastard eigentlich Kind des Saumsattels, eine Bezeichnung, die wahrscheinlich von den Maultiertreibern herrührt, die den Saumsattel als Bett benutzten, so daß der Saumsattel hier geradeso in Gegensatz zum Ehebett tritt, wie bei Bankart die Bank. Grimm leitet es fälschlich (Wb. I, 1150) aus dem Altnordischen ab, wo ein Schwert den Spottnamen Bastart (d. i. hart wie Bast = unecht) trägt. Kluge (Etymol. Wb. 1. Aufl. S. 19) nahm für das Wort keltischen Ursprung an und erklärte es als Sohn der Geilheit, Unzucht (neuirisch bais, Unzucht, Wollust, und kymrisch: tardd, Sprößling), hat aber seit der 5. Aufl. S. 30, 7. Aufl. S. 40 nun auch die zuerst von Diez aufgestellte Erklärung „Kind des Saumsattels“, „Sohn der Wirtsmagd“ angenommen). Das Wort Bastard ist auch in guter Sprache gebräuchlich. „Der Thron von England ist durch einen Bastard entweiht.“ Schiller, Mar. St. III, 4. Man rühmte sich sogar der vornehmen Abkunft väterlicherseits; Wilhelm der Eroberer, der außereheliche Sohn eines Normannenherzogs, nannte sich zuerst Bastara (1066); in Schillers Jungfrau von Orleans tritt Graf Dunois, der Bastard von Orleans, auf usw. Hurkind oder Hurenkind hebt hervor, daß die Mutter eine Person ist quae quaestum corporis facit, und das Kind als vulgo quaesitus; gewöhnlich ist es jedoch überhaupt ein derber Volksausdruck für uneheliches Kind. Es ist daher schimpflicher, unedler und niedriger als die vorigen. Ein uneheliches Kind wird ein unechtes genannt, sofern es nicht alle Rechte eines in rechtmäßiger Ehe gezeugten Kindes hat. Uneheliche Kinder nennt man mit einem verhüllenden und deshalb in gewählter Sprache gern gebrauchten Ausdrucke natürliche Kinder (in der mittellateinischen Rechtssprache hieß naturalis: unehelich, dieser Begriff ging zunächst in das Französische über [enfant naturel] und kam dann zu uns). „Die natürliche Tochter.“ Goethe. — Die deutsche Sprache ist reich an Bezeichnungen für die natürlichen Kinder; man hatte noch Ausdrücke wie: wie: Beikind, Afterkind, Kebskind, Kegel oder Kegelsohn (daher die alte Redeformel: Kind und Kegel, d. h. eheliche und uneheliche Kinder, dann überhaupt: die ganze Familie) u. a., doch sind diese veraltet.