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277. Beilegen¹⁾. Beimessen²⁾.

1) To impute.
Imputer.
Imputare (ascrivere).
2) To attribute, ascribe.
Attribuer.
Attribuire.

Beilegen drückt allgemein aus, daß einem etwas zuerkannt werde, z. B. einem einen Titel, Namen, eine Tugend, ein Laster, einer Sache Wert, Gewicht usw. beilegen. Das Beilegen kann auch ohne genaue Prüfung und Abwägung der in Frage kommenden Verhältnisse geschehen; es wird jedoch zum Beimessen, wenn eine solche genaue Erwägung dem Urteile voraufgeht, z. B. einer Sache Glauben beimessen. Namentlich gebraucht man beimessen dann, wenn es sich um die Zuerkennung einer Schuld, einer bösen Tat usw. handelt, z. B. „Der Alte mißt sich den Tod seines Sohnes bei.“ Schiller, Räuber II, 1.