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313. Betrügen¹⁾. Täuschen²⁾. Hintergehen³⁾. Belisten⁴⁾. Überlisten⁵⁾. Berücken⁶⁾.

1) To deceive, defraud, cheat.
2) Deceive, disappoint.
3) Deceive, impose upon.
4) Inveigh.
5) Outwit (overreach).
6) Entrap.
1) Tromper (frauder).
2) Duper.
3) Décevoir.
4) Prendre par finesse.
5) Attraper (surprendre).
6) Tromper (prendre au filet).
1) Ingannare (truffare).
2) Deludere.
3) Raggirare.
4) Gabbare.
5) Abbindolare.
6) Trappolare (raggirare).

Täuschen (von mhd. tiuschen, tûschen, d. i. tûsch — Spaß, Gespött, Betrug treiben) ist: verursachen, daß jemand Schein und Wirklichkeit, Wahres und Falsches verwechsle. In diesem Worte ist also gar keine Andeutung der Absicht und Wirkung enthalten, die sich auf diese Herbeiführung eines Irrtums bezieht. Man kann jemand in guter und böser Absicht täuschen, und die Täuschung kann bald eine nützliche und angenehme, bald eine unangenehme und schädliche Wirkung haben. Ein Schuldner hat mich getäuscht, wenn er mir Zahlung versprochen, und sein Wort, auf das ich mich verlassen halte, nicht gehalten hat; ein Perspektivmaler täuscht mich, wenn sein Gemälde der Natur so ähnlich ist, daß ich es für den vorgestellten Gegenstand selbst halte. Betrügen enthält getäuschte, fehlgeschlagene Erwartung. Wer mich betrügt, der erregt in mir eine Erwartung, die ich für wahr halte und hinterher durch den Erfolg falsch befinde. Das erhellt daraus, daß ich bei betrügen oft das nenne, um was ich betrogen bin, und das ist der Gegenstand der Erwartung, die durch den in mir veranlaßten Irrtum vereitelt worden ist, das Gut, das ich dadurch verloren habe. Man sagt: er hat mich um tausend Taler betrogen, aber nicht, um tausend Taler getäuscht. Dieser Nebenbegriff einer fehlgeschlagenen Erwartung liegt selbst in den Fällen zugrunde, wenn ich eine Täuschung der Sinne einen Betrug der Sinne nenne. Denn so nenne ich sie in Rücksicht auf die falsche Erwartung, die sie in mir erregt hat. Der Künstler, der die Trauben so natürlich malte, daß die Vögel danach geflogen kamen, täuschte diese Tiere, indem er sie zu dem Irrtum verleitete, gemalte Trauben für wirkliche zu halten, und er betrog sie, indem er in ihnen die vergebliche Erwartung erregte, ihre Lüsternheit befriedigen zu können. „Dies brüderliche Du betrügt mein Ohr | mein Herz mit süßen Ahnungen von Gleichheit.“ Schiller, Don Carlos I, 9. Wenn jemand unser Vertrauen durch Verstellung zu gewinnen weiß und es hernach zu unserm Schaden mißbraucht, so hintergeht er uns. „Ich war der einzige Freund, den er auf der Welt verließ; um so weniger darf ich seine Hoffnung hintergehen.“ Schiller, Geisterseher. Damit ist das Belisten und Überlisten (von mhd. der list = Klugheit, Schlauheit, Kunst; im Mittel- und Niederdeutschen ist das Wort Femininum wie im Neuhochdeutschen) am nächsten verwandt, wodurch noch besonders angedeutet wird, daß jemand Zwecke erreicht, die wir zu verhindern ein rechtmäßiges Interesse haben, wobei er uns auch die Mittel, die er dazu gebraucht, künstlich zu verbergen weiß. Das Überlisten drückt hierbei eine Überlegenheit des Listigen aus, der gegen einen andern Listigen seine Absichten zu erreichen verstanden hat. „Wechselwinde treiben | seitwärts in der vorgesteckten Fahrt ab | und er scheint sich ihnen hinzugeben, | strebet leise sie zu überlisten, | treu dem Zweck auch auf dem schiefen und nun plündern sie unsern Beutel.“ Moser, Patriotische Phantasien (Sanders). Übervorteilen (zuweilen auch bevorteilen und vervorteilen) bedeutet, daß man jemand um seinen Vorteil bringt und sich diesen Vorteil zuwendet, so daß der andere nur Nachteil hat. Das Übervorteilen geschieht durch die überlegene List, Klugheit, Gewandtheit desjenigen, der sich den Vorteil verschafft. Es ist ein edleres und gewählteres Wort als prellen und ein müderer Ausdruck als betrügen. Am nächsten in Sinn Verwandtschaft steht es zu überlisten. Während aber überlisten mehr die angewandte Schlauheit und List hervorhebt, legt übervorteilen den Nachdruck auf den errungenen Vorteil. „Wenn du etwas deinem Nächsten verkaufest, oder ihm etwas abkaufest, soll keiner seinen Bruder übervorteilen.“ 3. Mos. 25, 14.