Zum Hauptinhalt springen

317. Beweisen¹⁾. Dartun²⁾.

1) To prove.
Prouver.
Provare.
2) Demonstrate.
Démontrer.
Dimostrare.

Das Dartun (eig. vor Augen stellen) geschieht, indem man eine Sache den Sinnen und der Empfindung gegenwärtig macht; das Beweisen, indem man jemanden durch eine Reihe von Schlüssen überzeugt. Dartun würde also, wenn es für beweisen gebraucht wird, bedeuten, auf solche Art beweisen, daß man die Wahrheit oder Falschheit von etwas unmittelbar anschaulich macht, während das Beweisen auch durch lange Reihen tiefsinniger Vernunftgründe geschehen könnte. „Der Philosoph, der tritt herein | und beweist Euch, es müßt’ so sein.“ Goethe, Faust I, Schülerszene. — Dartun wird namentlich vor Gericht gebraucht, z. B. die Unschuld eines Angeklagten, das Recht einer Partei wird durch Zeugen dargetan.