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300. Beschluß¹⁾. Entschluß²⁾. Ratschluß³⁾.

1) Resolution.
2) Resolve (Determination).
3) Counsel.
1) Resolution.
2) Décision, résolution.
3) Décret, arrêt.
1) Decisione.
2) Risoluzione.
3) Decreto, determinazione.

Der Entschluß ist die Bestimmung des Willens eines einzelnen Menschen aus sich heraus, und er kann schnell, ohne lange vorhergehende Beratschlagung gefaßt werden; denn selbst, wenn man einer ganzen Gesellschaft einen Entschluß beilegt, so betrachtet man sie als eine einzige moralische Person. Der Beschluß ist die endliche Bestimmung des Willens einer einzelnen oder mehrerer Personen, nach reiflicher Erwägung und Beratschlagung, z. B. ein Landtags-, Reichstagsbeschluß, der Beschluß einer Hauptversammlung. Der Ratschluß ist ein Beschluß, der zugleich Entscheidendes über das Wohl und Wehe anderer Personen auf lange Zeit hinaus enthält und mit der reiflichsten und weisesten Erwägung gefaßt worden ist. Der höchste Verstand und der vollkommenste Wille allein enthält von Ewigkeit her vollkommen weise Ratschlüsse, und darum werden vorwiegend alle Bestimmungen des göttlichen Willens Ratschlüsse genannt.