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284. Beleidigen¹⁾. Beeinträchtigen²⁾. Kränken³⁾.

1) To offend, insult.
2) To prejudice.
3) Mortify.
1) Offenser (insulter).
2) Porter préjudice.
3) Mortifier (affliger).
1) Offendere (ingiuriare).
2) Recar pregiudizio.
3) Mortificare (affliggere).

Beeinträchtigen (eig. jemandem Eintrag tun) drückt bloß den Eingriff in die Rechte eines andern aus, beleidigen und kränken aber verbinden damit zugleich noch die Bedeutung, daß dem andern durch diesen Eingriff Schmerz zugefügt werde. Schon vor der Aufhebung des Edikts von Nantes wurden die Reformierten auf mancherlei Art beeinträchtigt, indem der Hof Eingriffe in diejenigen Rechte tat, die ihnen dieses berühmte Grundgesetz gegeben hatte. Sie fühlten sich durch diese Beleidigungen, durch die ihre sittliche Würde gering geachtet wurde, herabgesetzt und an ihrer Ehre gekränkt, aber sie mußten sie verschmerzen. Das Beleidigen (eigentl. jemandem Leid zufügen) geschieht namentlich dadurch, daß die äußere Ehre eines Menschen, seine Ehre vor der Welt angegriffen, daß jemand m seiner Würde herabgesetzt wird; das Kränken (eig. krank, d. i. schwach, kraftlos machen) geschieht mehr durch Vernachlässigung, Verkennung, Zurücksetzung. Der schmerzliche Eindruck, der durch das Kränken hervorgerufen wird, ist tiefer und nachhaltiger, als der, den das Beleidigen verursacht. Der Gekränkte wird durch das Weh, was ihm zugefügt wird, gleichsam gelähmt, der Schmerz nagt an ihm, und er vermag sich nicht zum Herrn desselben zu machen; der Beleidigte dagegen wird durch die Verletzung seiner Ehre zur Tat erregt, er braust auf, gerät in Zorn. Wir fühlen uns nicht bloß beleidigt, sondern gekränkt, wenn wir uns von demjenigen verleumdet sehen, dem wir unser Vertrauen und unsere Liebe geschenkt hatten. „Warum die Weigerung | mit dieser kränkenden Verachtung schärfen, | den alten Mann, den treu bewährten Diener | mit schwerem Hohn zermalmend niederschlagen, | an seiner Herkunft Schmach so rauh ihn mahnen, | weil er in schwacher Stunde sich vergaß?“ Schiller, Wallensteins Tod II, 6.