Ausladung

Ausladung. (Baukunst) Das Maß, um welches ein Glied an einem Gesims weiter heraus steht als das nächst vorhergehende oder nachfolgende. Die Ausladungen geben den Gesimsen das hauptsächlichste Ansehen. An den Fußgesimsen, welche eine Festigkeit haben müssen, steht das unterste Glied notwendig am weitesten heraus und die anderen werden nach und nach eingezogen. Das Gegenteil muss sich an den oberen Gesimsen finden, welche zur Bedekung dienen und das dem Fuß entgegen gesetzte Ende ausmachen.

 Es ist ein Hauptgrundsatz zur Bestimmung der Ausladungen, dass sie mit der Höhe oder Stärke des Gliedes, woran sie sind, ein gutes Verhältnis haben müssen: die Stärke des Gliedes aber wird durch die ganze Höhe des Gesimses bestimmt und hat folglich ebenfalls eine Beziehung auf die Ausladung. Die Goldmannischen Verhältnisse können zur Regel angepriesen werden. Nämlich die Ausladung verhält sich zur Höhe: in der Rinleiste und dem Riemlein wie 1 zu 1. im Wulst 2 – 3. in der ablaufenden Leiste und im Reif 1 – 2. im Ablauf in den niedrigen Ordnungen 3 – 4. im Band 3 zu 5. in der Glockenleiste 4 – 5.

Die besonderen Ausladungen in den Gebälken, Hauptgesimsen und anderen Verzierungen der verschiedenen Ordnungen, werden durch die Bestimmung der Auslaufung und in den Artikeln, darin diese Teile insbesondere beschrieben sind, angegeben.

 


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