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Copyright-Hinweise

 

 Alle auf den Seiten von textlog.de präsentierten historischen Texte sind von dem Betreiber des Projekts digitalisiert, in das HTML-Format konvertiert, durch Hypertext-Verweise verbunden und neu angeordnet.

Das Urheberrecht für die Auswahl, Anordnung, Einteilung und Formatierung aller auf dem Internetserver von textlog.de versammelten Dokumente liegt gemäß Paragraph 4 UrhG (siehe unten) bei dem Betreiber von textlog.de.

Jede Vervielfältigung der Dokumentsammlung oder ihrer Teile ist, außer zum privaten Gebrauch, untersagt.

§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke

(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.

(2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm (§ 69a) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes.

 Weitere Informationen zum geltenden Urheberrechtsgesetz (Stand 13. September 2003) können der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz der Bundesrepublik Deutschland entnommen werden: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/.

 

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Seite zuletzt aktualisiert: 09.09.2004