Mein Schnitzer


Leser. Für wen schreibt man? … Ich erhalte die folgende Zuschrift, die mich trübsinnig stimmt: »Sehr geehrter Herr! Es freut mich, nun endlich auch Ihnen auf einen Schnitzer gekommen zu sein. In der jüngsten Nummer Ihrer geschätzten Druckschrift ›Die Fackel‹ ist im Kapitel zum Prozesse Rutthofer folgende Redewendung zu lesen: der Sprachlosigkeit … Ausdruck zu geben! Warum nehmen Sie es denn den Herren von der ›Neuen Freien Presse‹, als deren ›Rächer‹ ich beileibe nicht auftrete, übel, wenn in den Spalten des täglich zweimal erscheinenden Journals hie und da eine sprachliche oder grammatikalische Entgleisung passiert? Ihr hochachtungsvoll ergebener …« Ja, da kann man nichts machen! Ich drucke solche Zuschriften, die ein Pegel für das geistige Niveau eines Teils meiner Leser sind, gern ab. Natürlich nachdem ich sie ins Deutsche übersetzt habe. Am liebsten kommentarlos, wie die Zitate aus dem Rutthofer-Prozeß, nämlich so, dass ich bloß meiner Sprachlosigkeit über das sprachliche Feingefühl des lieben Lesers Ausdruck gebe. Ich könnte etwa noch hinzusetzen, dass ich sogar meine stilistische Unzulänglichkeit noch immer für berechtigt halte, Sprachkritik an der Tagespresse zu üben. Denn ich vertrete eine Sache, so gut ich kann, und trete für Form und Inhalt mit dem Namen eines Schriftstellers ein, der, da er ein Mensch ist, irren kann und darf. Die Tagespresse aber gibt sich als Hort der Offenbarungen, und nur jener Suggestion der Unfehlbarkeit, die von der geheimnisvoll anonymen Macht auf die Gehirne ausgeht, gilt meine Kritik ethischer wie sprachlicher Korruption. Dass nicht alle Leser der ›Fackel‹ meine Ziele erfassen, führe ich auf die systematische Herabsetzung ihrer Fassungskraft durch die Tagespresse zurück, und auf die sprachliche Verlotterung durch die Reporterstilistik muß ich das geringe Verständnis für eine Schreibweise zurückführen, die sich in jeder Zeile um die Kongruenz von Form und Gedanken, um den restlosen Ausdruck der leisesten Begriffsschattierung bemüht.

 

 

Nr. 213, VIII. Jahr

31. Oktober 1906.


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