Die entwendete Bisexualität
Bisexueller. Zu dem lächerlichen wissenschaftlichen Markenschutzstreit, den die Herren Dr. Fließ und Pfennig in Berlin vom Zaun gebrochen haben und in dem der tote Otto Weininger und der Wiener Privatdozent Dr. Swoboda als Entwender der Bisexualität, beziehungsweise der Periodicität, Professor Freud als Zubringer dieser Beute »entlarvt« werden, nur ein paar kurze Zitate. In einer Versammlung des Wissenschaftlich-humanitären Komitees in Berlin wurde, wie der Monatsbericht vom 1. Februar 1906 meldet, »darauf hingewiesen, dass schon von Plato die Idee der Doppelgeschlechtlichkeit des Menschen deutlich zum Ausdruck gebracht worden sei, für welche jetzt von dem Berliner Gelehrten Fließ das Prioritätsrecht in Anspruch genommen wird. Es wurde weiter betont, dass Fließ’ Ansicht, er sei der Erste, der den Gedanken der Bisexualität ausgesprochen hätte, leicht dadurch zu erklären sei, dass, wie der Verteidiger Fließ’, Pfennig, in seiner Schrift mit Nachdruck erwähnt, Fließ, um sich nicht in seiner Meinung irgendwie beeinflussen zu lassen, ›ganz davon zurückgekommen sei, die Literatur, die für ihn in Betracht kam, mit anderem als nur flüchtigem Blick zu streifen.‹ Und Fließ selbst bemerkt in einem, in der Pfennigschen Broschüre abgedruckten, an Prof. Freud in Wien gerichteten Brief: ›Denn ich bin in der Literatur so wenig bewandert.‹« Dieselbe Nummer des ›Monatsberichtes‹ zitiert zwei Briefe Professor Freud’s an Dr. Magnus Hirschfeld: »Darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf eine Broschüre: ›Wilhelm Fließ und seine Nachentdecker: O. Weininger und H. Swoboda‹ von R. Pfennig, Berlin 1906, lenken? Es ist ein abscheuliches Machwerk, welches unter anderem auch mich mit einer absurden Verdächtigung bedenkt; ich hoffe, Sie werden denselben Eindruck empfangen.« Und: »In Wirklichkeit handelt es sich hier um das Hirngespinst eines Ehrgeizigen, dem in seiner Vereinsamung der Maßstab für das was möglich, und für das was erlaubt ist, abhanden kam«. Freud lehnt es ab, in dieser Streitsache das Wort zu ergreifen, so leicht es sei, Fließ’ Anklage zu widerlegen: »aber es ist auch nicht angenehm, einem Menschen, mit dem man 12 Jahre lang intimste Freundschaft gepflogen hat, öffentlich harte Worte sagen zu müssen und ihn zu weiteren Schmähproduktionen zu veranlassen«.
Nr. 213, VIII. Jahr
31. Oktober 1906.