Eine sensationelle Dummheit


Zeitgenosse. Nicht allein die österreichische Welt liegt in der Agonie der Dummheit. Der folgende Satz aus der Urteilsbegründung eines reichsdeutschen Zivilgerichts macht die Runde durch die deutschen Blätter: »Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens ist der Verdacht, dass, wenn ein von seiner mit einem Anderen in ehebrecherischem Verhältnis stehenden Frau verlassener Mann räumlich nahe bei einer nicht unbescholtenen Frauensperson lebt und nur ein unmündiges Kind die Wohnung mit ihr teilt, Beide miteinander in unerlaubtem Verkehre stehen, dringend.«

 

 

Nr. 214-215, VIII. Jahr

22. Dezember 1906.


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