Habilitierung und Rehabilitierung


Akademiker. Die ›Wiener Zeitung‹ vom 7. verkündete, dass Dr. Hermann v. Schrötter von Sr. Majestät aus besonderer Gnade zum Assistenzarzt i. E. ernannt worden ist. Es war klar, dass dies so kommen mußte. Wer nicht als Assistent rehabilitiert ist, kann sich als Dozent nicht habilitieren. Und es ist ein schöner Zug freiheitlicher Auffassung in wissenschaftlichen Dingen, dass man sich oben bei der Frage, ob einer in seinem Fach etwas kann, nicht um die Meinung, die einmal ein Offiziersehrenrat über ihn ausgesprochen hat, kümmert. Freilich hat damals das Interesse dieser Instanz der Frage gegolten, ob ein Reserveoffizier, der auch wissenschaftliche Bücher herausgibt, seine eigenen Ideen nicht von dem, was andere in seinem Fache können, auseinanderzuhalten verpflichtet sei. (Na, akademischer kann man sich schon nicht mehr ausdrücken!) Und freilich mußte das Urteil jenes Offiziersehrenrats auch förmlich im Gnadenwege kassiert werden, ehe die Ernennung erfolgen konnte. Der akademische Senat aber hat seine Ansicht über den Fall bisher nicht abgeändert, und müßte sie auch fernerhin von den Beziehungen des Hofrat-Vaters zum Hofe nicht alterieren lassen. Trotzdem wird mir in einer Zuschrift aus Universitätskreisen versichert, dass die Ernennung bloß ein erster Schritt sei. »Dr. Schrötter hat um die Erlangung der venia legendi als Privatdozent für interne Medizin eingereicht, und die Kommission, die über dieses Gesuch Bericht zu erstatten hat, wird demnächst zusammentreten. Die Sache muß beschleunigt werden, da Hofrat-Vater im nächsten Jahre das Ehrenjahr absolviert«. Es wäre, meint der Korrespondent, zu bedauerlich, wenn die Kontinuität in der wissenschaftlichen Laufbahn der Familie Schrötter, die vom amorphen Phosphor, den der Großvater nicht erfunden hat, bis zur Bergkrankheit des Enkels so viele Ruhmestaten aufzuweisen hat, eine Unterbrechung erführe. Wir wollen’s nicht hoffen! Oder sollte das vorzügliche kurze Gedächtnis, das die spezifischeste österreichische Eigenschaft ist, die maßgebenden Kreise diesmal im Stiche lassen — und die venia legendi versagt werden?

 

 

Nr. 214-215, VIII. Jahr

22. Dezember 1906.


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