1.b) Das System des methodischen Idealismus.


Entsprechend den drei großen Richtungen der allgemeinen Kultur, in denen sich zugleich die verschiedenen Erzeugungsweisen des menschlichen Bewußtseins darstellen, nämlich: Wissenschaft, Sittlichkeit und Kunst, zerfällt nach Cohen das System der Philosophie in Logik, Ethik und Ästhetik; dazu sollte als viertes Glied die nicht mehr zustande gekommene Psychologie, als die »Lehre vom Menschen in der Einheit seines Kulturbewußtseins« treten.

 

I. Die Logik der reinen Erkenntnis. (2. Aufl. 1914).

 

Logik bedeutet in dem umfassenden und doch zugleich sehr speziellen Sinn, in dem Cohen das Wort versteht: Logik der Mathematik und, durch sie, der mathematischen Naturwissenschaft (Physik). In der von der Kritik der reinen Vernunft vollzogenen Scheidung zwischen Logik und Metaphysik sieht er die weltgeschichtliche Tat Kants, von der alle gesunde philosophische Forschung auszugehen hat. Die mächtigen und schöpferischen Geister in der Philosophie haben zu allen Zeiten nach diesem Kompaß gesteuert: Parmenides, Pythagoras, Demokrit und Plato im Altertum, Galilei, Kepler, Newton als Begründer der modernen Naturwissenschaft, Nikolaus von Kusa, Descartes und Leibniz als Urheber der neueren Philosophie. Freilich nicht ohne Irrungen und Abweichungen von der selbstgesetzten Richtlinie. Selbst der größte unter ihnen, Immanuel Kant, hat die eigene, kritische Methode noch nicht völlig konsequent ausgestaltet. Eine solche Inkonsequenz bezw. Mangelhaftigkeit der systematischen Durchbildung erblickt Cohen namentlich in Kants Ausgehen von der reinen Sinnlichkeit. Wenn nur das reine Denken das Bestimmbare bestimmen, d.i. wahres Sein erzeugen kann, so darf es seinen Ursprung nicht in irgendwelchem »Gegebenen«, d.i. einem Etwas außerhalb seiner selbst haben. Nicht mit der reinen Anschauung, sondern mit dem reinen Denken hat die Philosophie zu beginnen: also mit einer tranzendentalen Logik. Denn das Denken der Logik ist das sich selbst erzeugende Denken der Wissenschaft, die Logik ist Logik des Ursprungs, aus dem sie alle reinen Erkenntnisse ableitet.

Die Grundform des Seins, d. i. Denkens, ist nicht der Begriff, sondern das Urteil, das sich seinerseits in den Kategorien, als seinen Grundrichtungen, vollzieht, die den reinen Erkenntnissen oder Gesetzen der Gegenstände, d. i. der Verwandlungsformen des Seins, entsprechen und aus den Arten und Richtungen dieser reinen Erkenntnisse abzuleiten sind. Cohen unterscheidet:

 

1. Die Urteile der Denkgesetze: a) des Ursprungs, b) der Identität, c) des Widerspruchs.

2. Die Urteile der Mathematik: a) der Realität, b) der Mehrheit, c) der Allheit.

3. Die Urteile der mathematischen Naturwissenschaft: a) der Substanz, b) des Gesetzes, c) des Begriffs.

4. Die Urteile der Methodik: a) der Möglichkeit. b) der Wirklichkeit, c) der Notwendigkeit.

 

Auf diese methodische Grundlegung und in dem Rahmen dieser Klassifikation folgen nun die weitverzweigten und tiefgehenden, beständig mit den philosophischen Klassikern wie mit den Grundproblemen und Grundbegriffen der Wissenschaften bis in ihre feinste Verästelung sich auseinandersetzenden Einzelausführungen des Werkes zu dem A. Görland einen ausführlichen, sorgfältigen Index (Berlin 1906) geliefert hat.

 

II. Die Ethik des reinen Willens (1904, 2. Aufl. 1907).

 

Der Logik des reinen Denkens entspricht die Ethik des reinen Wollens. Wie jene auf die Mathematik, so wird diese auf die Rechtswissenschaft, als die »Mathematik der Geisteswissenschaften«, begründet. Die Ethik ist die Prinzipienlehre der Philosophie von Recht und Staat. Der reine Wille ist vom Affekt, selbst dem religiösen, loszulösen; aber er darf nicht bloß Gesinnung bleiben wollen, sondern muß sich in Handlung, diesen Grundbegriff des Rechtes, umsetzen. Doch bedeutet die Handlung ebensowenig, wie in der reinen Logik der Begriff, etwas Abgeschlossenes, sondern eine Aufgabe, in der die Bewegung des Affekts mit der Ruhe des Denkens sich verbindet. Der Ursprung des sittlichen Ich liegt in der Idee des Nebenmenschen und damit der Menschheit überhaupt, die wissenschaftlich nicht in Religion und Ästhetik, sondern nur als höchstes Rechtsprinzip durchgeführt werden kann. Der Begriff der juristischen Person, vor allem in der Genossenschaft, ist eine Folgerung aus dem Grundbegriff der einheitlichen moralischen Persönlichkeit; sie erweitert sich schließlich zu dem Inbegriff, zur rechtlichen Verfassung einer Vielheit dieser Persönlichkeiten: dem Staate. Die Ethik ist es, welche die natürliche Gemeinschaft des Volkes zur sittlichen des Staates erhebt. Und da der Wille des Staates sich in Gesetzen bekundet, so muß das ungeschriebene Gesetz des Selbstbewußtseins der Leitstern der positiven Satzungen werden, muß an die Stelle des auch von Kant noch als obersten Rechtsprinzips festgehaltenen Zwanges die Rechtsnorm treten, die für alle gilt und von der Rücksicht nicht auf die Vergangenheit, sondern auf die Zukunft diktiert ist. In der von Kant formulierten Idee des Menschen als Selbstzwecks liegt das sittliche Programm der neuen Zeit, das Ziel der modernen Politik und modernen Ethik. In ihr verbindet sich die antike Staatsidee mit dem christlich-protestantischen Gedanken des freien Individuums zur Idee der Gesellschaft, des Sozialismus. Die Autonomie des sittlichen Selbstbewußtseins beweist sich als Selbstgesetzgebung, d.h. Gesetzgebung des und zum Selbst, als Selbstbestimmung im Vorsatz zur einzelnen Handlung, als Selbstverantwortung bei aller Kausalität der Natur, endlich als Selbsterhaltung in der Idee der Strafe und der ausnahmslosen Durchführung theoretischer wie sittlicher Kultur.

Auf die Grundlegung (Kap. 1 - 7) folgt die angewandte Ethik (Kap. 8-16). Die Wirklichkeit des Sittlichen besteht in seiner beständigen Verwirklichung, in der Ewigkeit des sittlichen Fortschritts. Der Idee Gottes bedarf die Ethik zwar keineswegs zu ihrer Begründung, wohl aber zu einem befriedigenden Abschluß, weil nur sie die Übereinstimmung von Natur und Sittlichkeit gewährleistet. Grundbegriff der angewandten Ethik ist die Tugend, in der sich Gesinnung mit Betätigung in stetigem Handeln eint. Es werden von Tugenden unterschieden: Wahrhaftigkeit, Bescheidenheit, Tapferkeit, Treue, Gerechtigkeit und Humanität. Die Wahrhaftigkeit ist die eigentliche Tugend der Wissenschaft, der allen ohne Ausnahme zugänglich zu machenden Bildung, der Philosophie und schließlich auch wahrer Politik (allgemeine Staatsschule, allgemeines Wahlrecht); die Bescheidenheit die der Kritik, der Gescheitheit, der Geduld, der Sachlichkeit, des Friedens mit sich und anderen gegenüber aller Sittenrichterei, allem Dünkel, falschem Heroentum und Chauvinismus, allem Neid und Haß. Die Tapferkeit bedeutet nicht bloß Mut, Selbstzucht und Standhaftigkeit im Leiden, sondern auch den Fleiß der Kulturarbeit, insbesondere der politischen, entgegen dem Übermenschentum, der Herrenmoral, der falschen Ritterlichkeit und der Herrschsucht. Die Treue oder Beharrlichkeit bedeutet Stetigkeit der eigenen Entwicklung, zeigt sich gegenüber den anderen in der Freundschaft, Keuschheit und Ehe, arbeitet an der Ethisierung der Religion und bewährt sich in der Hingabe an Familie, Volk und Staat. Die spezifische Tugend des Rechtes und des Staates aber ist die Gerechtigkeit. Recht und Staat können durch Liebe nicht ersetzt werden; die Gerechtigkeit erfordert den Staat und eine methodische Rechtswissenschaft, deren wichtigstes Problem das Verhältnis der Person zur Sache ist. Die Teilung der Arbeit darf nicht so weit gehen, dass die Einheit der Persönlichkeit vernichtet wird; das Verhältnis von Arbeitsprodukt und Arbeitsertrag bildet die Grundfrage der sittlichen Kultur, das Problem des Eigentums die alte crux der Ethik. Aus dem empirischen Machtstaat der Stände und herrschenden Klassen muß der Rechtsstaat werden, der das Menschenrecht verwirklicht. So gipfeln in der Gerechtigkeit alle anderen Tugenden; sie ist die Tugend des sittlichen Ideals, im festen Glauben an eine neue Welt. Die notwendige Ergänzung endlich zum strikten Rechte für die Unerschöpflichkeit der Einzelfälle bildet die Billigkeit. Sie vertieft sich, indem ich jeden Menschen nach meinem eigenen Werte zu behandeln lerne, zur letzten Tugend, der Humanität oder Menschlichkeit, dem Zentrum und Richtmaß aller anderen.

 

III. Die Ästhetik des reinen Gefühls (2. Bde. 1911).

 

Die Ästhetik ist nach C. weder Kunstgeschichte, d. i. Geschichte der Künstler, noch Kunstwissenschaft, d. i. bloße Logik der Kunst, sondern das dritte notwendige Glied des Systems: Philosophie der Kunst als der dritten großen Kulturtatsache der Menschheit, die gegenüber Logik und Ethik eine neue, eigene, von jenen beiden grundsätzlich unterschiedene und ihnen doch gleichwertige Art der Gesetzlichkeit verlangt. Die Gesetzlichkeit besteht hier wie dort in der methodischen Grundlegung durch eine besondere den Gegenstand erst erzeugende Art des Bewußtseins; sie liegt für das ästhetische Bewußtsein im reinen Gefühl. Denn die Urform des Bewußtseins ist das Fühlen, das in dem Bewegungsgefühl der Empfindung seinen ersten Inhalt erzeugt, aber, um ›rein‹ zu werden, der methodischen Vorbedingungen des reinen Denkens wie des reinen Willens bedarf. Die Grundform der Bewegung wirkt ebenso in dem Tastsinn der Plastik und in der Erzeugung der menschlichen Gestalt, wie in dem Rhythmus der Musik und der Rührung, die sie erweckt, und in ihrer höchsten Vollendung, der Liebe, der Liebe zu der Natur des Menschen und dem Menschen der Natur. Natur wie Sittlichkeit sind Stoff der Kunst, die sich objektiviert im Kunstwerk. Der Oberbegriff aller Kunst ist die Idee des Schönen, von dem das Erhabene und der Humor nur einzelne Momente darstellen. Und als unendliche Aufgabe gefaßt, führt das Schöne auch zur Entwicklung, zur Geschichte der Kunst, wie anderseits zur subjektiven Erfüllung im reinen Selbst. Dabei bleibt das ästhetische Gefühl doch unabhängig von dem religiösen.

Von diesem systematischen Standpunkt des reinen Gefühls aus werden dann die einzelnen Künste und die Werke des künstlerischen Genius beleuchtet. Die innere Sprachform aller Künste ist die Poesie, während aus der Notenbegriffssprache die Sprache des musikalischen Gefühls herauswächst. Der Oberbegriff der bildenden Künste ist die Baukunst, aus der durch das Hinzukommen der sittlichen Vorbedingung Plastik und Malerei hervorgehen. Auf die reiche Ausführung dieser Grundgedanken, die den Hauptreiz des Werkes bildet, können wir hier nur hinweisen.

Die reine Erkenntnis (Logik), der reine Wille (Ethik), das reine Gefühl (Ästhetik) bilden vereinigt die Einheit des Kulturbewußtseins, welches die Psychologie erforscht und beschreibt. Der vierte Teil von Cohens System des Idealismus oder methodischen Rationalismus, die Psychologie, ist nicht mehr erschienen.

Seine religionsphilosophische Stellung legte eine kleinere Schrift Religion und Sittlichkeit, eine Betrachtung zur Grundlegung der Religionsphilosophie (1907), dar. Der Begriff der Religion im System der Philosophie (Gießen 1915) bestimmt die Religion in ihrem Verhältnis zu Logik, Ethik, Ästhetik und Psychologie, denen sie als wenn auch nicht gleich selbständiges, so doch eigenartiges Glied des Systems zur Seite tritt, indem sie die »Einigkeit« Gottes und der Menschenseele betont. Daneben erfuhr seine frühere Darstellung der Kantischen Ethik eine umfassende Erweiterung, indem sein Buch von 1877 (s. oben) in um mehr als die Hälfte erweitertem Umfang (557 statt 328 Seiten) unter dem Titel Kants Begründung der Ethik nebst ihren Anwendungen auf Recht, Religion und Geschichte (Berlin 1910) neu erschien. Cohen behandelt hier zum ersten Male ausführlicher Kants Rechts-, Religions- und Geschichtsphilosophie.

Als echter Jünger Kants hat Cohen in Lehre und Schrift das Hauptgewicht stets mehr auf die Methode des Philosophierens als auf den fertigen Inhalt philosophischer Lehrsätze gelegt. Daher sind denn auch die von ihm beeinflußten Denker, die wir nun (Nr. 2-4) folgen lassen, nicht als Schüler, die auf des Meisters Worte schwören, sondern als Denker aufzufassen, die von ihm nur die methodische Grundrichtung empfangen, sich dann aber selbständig nach verschiedenen Seiten weitergebildet haben. Dahin gehören zunächst sein langjähriger Marburger Kollege Natorp, ferner Stammler, Staudinger, K. Vorländer, A, Stadler, K. Lasswitz. In engerem Anschluß an Cohen und Natorp steht die sogenannte »Marburger Schule« (s. unten).


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