
Musik - Öffentlicher Gebrauch der Musik
Auf diese allgemeine Anwendung der Musik folgen die besonderen Anwendungen derselben, gewisse Empfindungen bei öffentlichen sehr wichtigen Gelegenheiten, in den Gemütern zu einen bestimmten Zweck, lebhaft zu erwecken und eine Zeitlang zu unterhalten. Da wird sie als ein Mittel gebraucht, den Menschen, durch ihre unwiderstehliche Kraft zu Entschließungen oder Unternehmungen aufzumuntern und seine Wirksamkeit zu unterstützen. Diesen Gebrauch kann man bei verschiedenen Gelegenheiten von der Musik machen.
Erstlich würde sie zu Kriegesgesängen, welche bei den Griechen gebräuchlich waren, mit großem Vorteil angewendet werden. Eine ganz ausnehmende Wirkung den Mut anzuflammen, würde es tun, wenn vor einem angreifenden Heer ein Chor von vier bis fünfhundert Instrumenten, ein feuriges Tonstück spielte und wenn dieses mit dem Gesang des Heeres selbst abwechselte oder ihn begleitete. Unbegreiflich ist es, da schlechterdings kein kräftigeres Mittel ist, den Mut anzufeuern als der Gesang, dass man es, da es einmal eingeführt gewesen, wieder abgeschafft hat. Einem verständigen Tonsetzer würde es leicht werden, den besonderen Charakter solcher Stücke zu treffen und das, was sie in Ansehung der Regeln des Satzes besonders haben müssten, zu bestimmen. Der Satz solcher Stücke würde durch ungleich weniger Regeln eingeschränkt sein als der für Tonstücke, wo jede Kleinigkeit in einzelnen Stimmen, schon gute oder schlechte Wirkung tun kann. Ich habe zu meiner eigenen Verwunderung erfahren, dass die unregelmäßigste Musik, die möglich ist, da hundert unwissende Türken, jeder mit seinem Instrument nach Gutdünken geleiert oder geraset hat, worin nichts ordentliches war als dass eine Art Trommel dieses Geräusche nach einem Takt abmaß, – dass diese Musik, besonders in einiger Entfernung, mich in lebhafte Empfindung gesetzt hat.
Zweitens, zu wichtigen Nationalgesängen und überhaupt zu politischen Feierlichkeiten, zu denen sich ein beträchtlicher Teil der Einwohner einer Stadt versammelt. Dergleichen sind Huldigungen, Begräbnisse verstorbener wahrer Landesväter, Feste zum Andenken großer Staatsbegebenheiten und andere Nationalfeierlichkeiten, die zum Teil aus dem Gebrauch gekommen, aber wieder eingeführt zu werden, verdienten. Dabei könnte die Musik, wenn nur die Einrichtungen solcher Feste von Kennern der Menschen angegeben würden, von ausnehmend großer Wirkung sein. Aber das Wichtigste wäre, wenn dabei Gesänge vorkämen, die entweder das ganze Volk oder doch nicht gemietete Sänger, sondern aus gewissen Ständen dazu ernannte und durch die Wahl geehrte Bürger anstimmten. Man stelle sich bei den römischen Säkularfesten, das ganze römische Volk, den Herren der halben Welt mit dem Senat und dem Adel an seiner Spitze, in feierlichem Aufzuge vor. Denn zwei Chöre der edelsten Jünglinge und Jungfrauen die abwechselnd singen; so wird man begreifen, dass nichts möglich ist, wodurch der wahre patriotische Geist in stärkere Flammen könne gesetzt werden als hier durch Musik und damit verbundene Poesie geschehen kann. Da wäre es der Mühe wert, dass die größten Tonsetzer gegen einander um den Vorzug stritten; und dieses wären Gelegenheiten, sie in das Feuer der Begeisterung zu setzen und die volle Kraft der Musik anzuwenden. Aber unser durch subtiles und alles zergliederndes Nachdenken sich von der Einfalt der Natur und der geraden Richtung der durch keine Vernunftschlüsse verfeinerten Empfindung, entfernende Geschmack, überlässt dergleichen Feste den noch halb wilden, aber eben darum mehr Nationalgeist besitzenden Völkern. Es ist zum Teil dem Mangel solcher feierlichen Anwendungen der Musik zuzuschreiben, dass man gegenwärtig die großen Wirkungen nicht mehr begreifen kann, welche die Musik der Griechen, nach dem so einstimmigen Zeugnis so vieler Schriftsteller, getan hat.
Drittens kann die Musik bei dem öffentlichen Gottesdienst sehr vorteilhaft angewendet werden und ist auch von alten Zeiten her dazu angewandt worden. Aber – wir können es nicht verhehlen – in den protestantischen Kirchen, geschieht es meistenteils auf eine armselige Weise. Schon einige der wichtigsten geistlichen Feierlichkeiten, haben den Charakter öffentlicher, das ganze Volk in einer unzertrennlichen Masse interessierender Feste, verloren; jeder sieht dabei nur auf sich selbst als wenn sie nur für ihn allein wären und dieses Kleinfügige herrscht auch nur gar zu oft in der Kirchenmusik und in der dazu dienenden geistlichen Poesie. Dadurch wird sie oft zur Schande unseres Geschmacks, zu einer beinahe theatralischen Lustbarkeit und oft, wo es noch recht wohl geht, zu einer Andachtsübung, wie die sind, die jeder für sich vornehmen kann. Wir haben aber über die Kirchenmusik und einige besondere Arten derselben, in eigenen Artikeln gesprochen [s. Choral, Kirchenmusik, Motette, Oratorium].
Dieses sind die verschiedenen Gelegenheiten, da die Musik zu öffentlichem Behuf kann angewendet werden. Dass wir die theatralische Musik nicht dahin rechnen, kommt daher, dass die Schauspiele selbst, wie schon anderswo erinnert worden, den Charakter öffentlicher Veranstaltungen verloren haben. Man besucht sie zum Zeitvertreib oder allenfalls um sich bloß für sich selbst jeder nach seinem besonderen Geschmack zu ergötzen und ohne seine Empfindungen aus der Masse des vereinigten Eindrucks zu verstärken, ohne Eindrücke zu erwarten, die auf das Allgemeine des gesellschaftlichen Interesses abzielen. Was übrigens von diesem Zweige der Musik hier könnte gesagt werden, findet sich in einem besonderen Artikel [s. Oper].