Gefährlich


sind hierzulande auch die Osternummern der Tagespresse. Während in anderen Städten ein Zeitungsblatt bloß eine Bedrohung der geistigen Gesundheit bedeutet, wächst es sich in Wien immer mehr auch zu einer Gefahr für die körperliche Sicherheit heraus. Bei einem Streit, den der Taglöhner Vinzenz Ühlein mit dem vazierenden Hilfsarbeiter Jaroslaw Wlk hatte, zog er die ›Zeit‹ aus der Tasche und verletzte den Gegner nur unerheblich, während dieser, wie der Wachmann Krziz behauptet, im Besitze der Osternummer des ›Neuen Wiener Tagblatts‹ war. Ühlein erlitt mehrere Rißquetschwunden sowie eine Luxation des rechten Schultergelenkes. Wlk wurde deshalb wegen schwerer Körperverletzung und wegen Übertretung des Waffenpatents zu sechs Monaten verurteilt. Die Sachverständigen hatten ausgesagt, dass die Nummer, deren Umfang 216 Seiten betrug, unter Umständen den Tod herbeiführen konnte. Das Gericht erkannte auf Saisierung des Kleinen Anzeigers. Dagegen wurde der Staatsanwalt mit dem Antrag auf Strafverschärfung durch Lektüre des Textteiles abgewiesen, was das Gericht mit dem Hinweis auf den Grundsatz »minima non curat prätor« begründete.

 

 

Nr. 321/322, XIII. Jahr

29. April 1911.


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