Wiener Totschlag


Im Kot erstickt. Der 23jährige Hilfsarbeiter Stephan W. hatte sich gestern wegen eines folgenschweren Roheitsaktes zu verantworten. Er hatte sich am 19. Februar in einen Streit, den der Taglöhner Ludwig R. mit mehreren Burschen hatte und der ihn gar nichts anging, eingemengt, dem R. einen Stoß versetzt und dem Fliehenden einen Stein nachgeworfen, der den R. so unglücklich am Hinterhaupt traf, dass er niederfiel und im Straßenkot erstickte. W. stand nun gestern wegen Totschlages vor den Geschwornen ... Die Geschwornen erkannten den Angeklagten schuldig, worauf der Gerichtshof ihn zu zwei Jahren schweren Kerkers verurteilte.

Der Zustand der Wiener Straßen ist ein nicht nur das Leben, sondern auch das Delikt der Körperverletzung erschwerender Umstand. Er führt unbedingt den Tod herbei und würde deshalb selbst die Tat eines Hilfsarbeiters, der einen Taglöhner bloß um die Erd haut, als Todschlag qualifizieren. Auch ohne Steinwurf muß die Sache letal enden. Maßgebend ist allein, dass der Betroffene auf der Straße lag, dass also eine Situation gegeben war, die den Erstickungstod herbeiführen mußte. In anderen Städten wäre es ein schlechter, vielleicht ein roher Spaß, einen hinzulegen. In Wien ist es die Tat eines Unholds. In anderen Städten ist die Behauptung, dass man im Straßenkot ersticke, eine Metapher. In Wien bezeichnet sie einen Tatbestand.

 

 

Nr. 321/322, XIII. Jahr

29. April 1911.


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