Blutunterlaufungen


Vor dem Bezirksgericht Josefstadt war gestern der Friseur Rudolf Matuja und seine Frau Anna wegen Kindesmißhandlung angeklagt. Die Hausbesorgerin Anna Laßman hatte nämlich bei der Polizei angezeigt, dass die beiden ihre vierjährige voreheliche Tochter lieblos behandeln und derart züchtigen, dass das Kind, wenn nicht Abhilfe geschaffen werde, in kurzer Zeit zugrundegehen müsse! Der Polizeiarzt sah an verschiedenen Körperstellen des Kindes von Mißhandlungen herrührende Striemen und Blutunterlaufungen. In der Verhandlung erklärte die Frau, dass sie die Mizzi nicht schlechter behandle als ihre beiden ehelichen Kinder, dass sie sie jedoch mitunter arg züchtigen müsse, weil das Kind sehr unfolgsam sei. Der Angeklagte gab an, er sei längere Zeit auf dem Kriegsschauplatz gewesen, leide an Herzneurose, gerate deshalb leicht in Aufregung. Wenn das Kind Strafe verdiene, züchtige er es, aber nicht übermäßig. Der Richter verurteilte die Angeklagten zur Strafe des Verweises und trat den Akt an die Pflegschaftsbehörde ab, damit sie für entsprechende Unterbringung des Kindes Sorge trage.

Es ist ja bekannt, dass wir ein Gesetz haben, welches zwischen lebenslänglicher Strafe für einen, der einer Frau eine Handtasche zu entreißen versucht, und dem Verweis für diese selbst, wenn sie ihr Kind mit Erfolg auf dem häuslichen Herd geröstet hat, Verstand und Herz zum Narren hält. Wenn man nun bedenkt, dass das ziemlich allgemeine Privileg, auf dem Kriegsschauplatz gewesen zu sein, gleichwohl eine Umstülpung aller Lebensverhältnisse bewirken und Grund sowohl wie Ausrede jeder Ungebühr bilden wird, so kann man den ziemlich allgemeinen Nachteil, der den Kindern heimgekehrter Väter, zumal den vorehelichen, in Aussicht steht, schon heute mit schmerzlicher Bewegung abschätzen. Es wäre eine kleine logische Entschädigung im Chaos, wenn sich die Gewalt entschließen könnte, noch vor dem Friedensschluß — der wirklich nicht nur für die Verdiener ein Risiko ist — ein Gesetz zu diktieren, das Vätern, die sich für ausgestandene Strapazen dereinst an den Kindern rächen wollten, statt eines Verweises lieber den Galgen androht. Denn es wäre doch zu infam, dass unter einer Menschheit, die es schließlich verdient hat, die Beute ihrer demokratischen Ambition oder das Opfer ihrer törichten Weltpolitik zu sein, die Unschuldigen am schwersten zu büßen hätten. Wehe den Erwachsenen, von deren blutigem Spiel die Unterlaufungen am Rücken der Kinder zeugen!

 

 

Juni, 1916.


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