Zweites Kapitel
Kants Religion

1. Kants religiöse Entwicklung


Kant ist vom Anfang seiner Gelehrtenlaufbahn an für das Verhältnis der Philosophie zur Religion interessiert: jenes Verhältnis, das in Übereinstimmung, aber weit mehr noch im Kampfe beider, die ganze Geschichte der Menschheit durchzieht, der, auch nach einem Worte unseres Philosophen, nie aufhören kann (Streit d. Fak., S. 74). Aber erst mußte er seine Philosophie in den drei großen Kritiken begründet haben, ehe er sich in die Auseinandersetzung mit der Religion einließ. Um diese ganz, zu verstehen, müssen wir uns zunächst 1. Seine religiöse Entwicklung vergegenwärtigen. Lassen wir sein Leben von diesem Gesichtspunkte aus noch einmal kurz an uns vorüberziehen.

Die fromme Mutter macht den Knaben auf Spaziergängen mit "frommem Entzücken" auf die "Werke Gottes" aufmerksam und pflanzt so eine "tiefe Ehrfurcht vor dem Schöpfer aller Dinge" in sein kindliches Gemüt. Ganz haben diese Jugendeindrücke sich nie in ihm verloren. Für den sogenannten "physikotheologischen" Beweis von Gottes Dasein, aus der zweckmäßigen Einrichtung der Natur, hegt er selbst in der kritischen Periode, in der er ihn nicht mehr als Beweis anerkennen kann, noch eine gewisse Sympathie als den "ältesten, klarsten und der gemeinen Menschenvernunft am meisten angemessenen". In der persönlichen Unterhaltung zeigte er dabei sogar bisweilen "eine gewisse rührende und gerührte Salbung" (Rink, S. 69). Es ist ein Gott, rief er einst aus und bewies das aus dem Benehmen der Schwalbe gegen ihre Jungen, die, wenn sie sie nicht mehr ernähren könne, "sie aus dem Neste stoße, um sie nicht vor ihren Augen sterben zu sehen" (Hasse, S. 24). In ähnlicher Weise äußerte er sich über den "wunderbar geschlossenen" Auszug der Raupen 1798 zu Abegg.

Den Geist des Pietismus hatte er zunächst in den Betstunden des Dr. F. A. Schulz, zu denen seine Mutter ihn mitnahm, noch weit eindringlicher und dauernder dann während seines achtjährigen Aufenthalts im Fridericianum kennen gelernt (Buch I, Kap. 2). Interessant ist die schon von Borowski erwähnte und neuerdings durch eine genaue Vergleichung von Hollmann bestätigte Tatsache, dass der 68 jährige Greis den von dem Knaben gebrauchten Schulkatechismus vor der Abfassung der 'Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft' nochmals genau durchgelesen hat: so dass diese Schrift gewissermaßen eine Auseinandersetzung mit seinem Kinderglauben darstellt, mit dem Katechismus, "den wir in unserer Kindheit auf ein Haar innehalten und zu verstehen glaubten, den wir aber, je älter und überlegender wir werden, desto weniger verstehen".*) Dagegen muß Hollmanns Annahme, dass Kant das Christentum nur in der Gestalt des lutherischen Pietismus "Königsberger Färbung" kennen gelernt habe, fallen, seitdem wir wissen, dass er in der Familie eines reformierten Pfarrers mehrere Jahre seiner Hauslehrerzeit zugebracht hat.

Als Student wendet er sich zwar von der Theologie anscheinend schon früh ab und der Philosophie zu, hört aber immerhin bei seinem früheren Direktor F. A. Schulz Dogmatik und hat in Knutzen einen tief religiös gesinnten Lieblingslehrer besessen. Und wenn auch die Sprüche der stoischen Philosophen aus der Römerzeit für seinen inneren Menschen größere Bedeutung gewonnen zu haben scheinen, so ist doch die Eintragung in das Familienbuch bei dem Tode seines Vaters (1746) noch von stark religiösem Sinne erfüllt.

Wie sehr ihm die Rettung und Rechtfertigung der Religion neben der festen Wahrung des Standpunktes selbständiger Naturwissenschaft auch in den ersten Jahren seiner Privatdozentur noch am Herzen liegt, haben wir bei Besprechung der Kosmogonie und der Aufsätze über das Erdbeben von Lissabon gesehen. Auch die Nova Dilucidatio (1755), die freilich stark in Leibniz' Bahnen sich bewegende Abhandlung über den Optimismus (1759) und das größere Werk 'Der einzig mögliche Beweisgrund' (1763) geben denselben Standpunkt einer überzeugten innerlichen Religiosität wieder. Aber wie steht es mit seiner Stellung zum offiziellen Kirchenglauben in jener Zeit? Ihm könnte er damals nach neueren Zeugnissen doch etwas näher gestanden haben, als man bisher angenommen hat. Zwar die Mitteilung des ohnehin kirchlich voreingenommenen Borowski (S. 199), Kant habe ihm "oft versichert", die kirchliche Liturgie, besonders die öffentlichen Kirchengebete, "in seiner Jugend mit Erschütterung und Rührung und mit der festen Überzeugung, kein Theolog unserer Zeit dürfte Gebete von solcher herrlichen Art fertigen können, angehört zu haben", ist zeitlich zu unbestimmt gehalten, als dass man sichere Schlüsse daraus ziehen dürfe: wenn auch der Umstand, dass Borowski am vertrautesten mit ihm in den Jahren 1755—59 verkehrt hat, auf eben jene Zeit zu weisen scheint. Auffallender ist eine bisher noch nicht gedruckte Mitteilung von Kants Schüler und späterem Kollegen Pörschke (1751—1812), eines nach Abeggs Schilderung "sehr bestimmten, freimütigen und kühnen Denkers" an diesen, Kant, dessen langjähriger Schüler er gewesen, und bei dem er noch (1798) wöchentlich esse, habe ihm (Pörschke) oft versichert: "Er sei schon lange Magister gewesen und habe noch an keinem Satze des Christentums gezweifelt; nach und nach sei ein Stück ums andere abgefallen." Dazu ist nun ganz vor kurzem noch eine weitere Tatsache getreten.

Erich Adickes, der verdiente Herausgeber von Kants handschriftlichem Nachlaß, macht im Vorwort zu Band XVI der Akademie-Ausgabe darauf aufmerksam, "wie stark sich" in des Philosophen Randbemerkungen in seinem Handexemplar von Meiers logischem Compendium, das der junge Magister seinen Vorlesungen über Logik 1755/56 zugrunde legte, in den gewählten Beispielen "der Einfluß der christlich-pietistischen Erziehung in jener Zeit noch bei Kant geltend macht" (a. a. O., S. VI). In der Tat tritt in den dem theologischen Gebiet entnommenen Beispielen, die Kant neben oder unter dem Text von Meiers 'Auszug aus der Vernunftlehre' (1752), also doch wohl zum Gebrauch in den Vorlesungen sich notiert hat, kaum ein Zweifel an den in ihnen erwähnten Kirchenlehren hervor. Wir berücksichtigen im folgenden die aus Meiers Buch entlehnten Beispiele im allgemeinen nicht und lassen auch diejenigen fort, in denen er nur als Anhänger Leibnizens und dessen Lehre von der "besten Welt" erscheint, wonach ihm das Dasein Gottes und die Unsterblichkeit noch dogmatisch feststehen. Bezeichnender, mindestens für seine äußere Stellung zur Kirchenlehre, sind folgende über:

1. Die Bibel: Die heilige Schrift ist ein göttlich Buch (a. a. O., Nr. 3268).

2. Die Dreieinigkeit: Die drei Personen der Gottheit haben ein Wesen (3407). Falsch schließt, wer aus der Einheit Gottes gegen die Dreieinigkeit schließt (2194). Man kann gegen die Dreieinigkeit Zweifel machen; sie sind aber alle beantwortlich (2644).

3. Engel: Alle Engel sind vernünftig (3250). Was den Menschen nicht zukommt, kommt auch den Engeln nicht zu (2887).

4. Auferstehung: Als Beispiel dessen, "was vor sich selbst genommen nicht anders als wahr ist", wird angeführt: "Der Mensch soll auferstehen" (2274).

5. Leben nach dem Tode: Dass die Menschen nach dem Tode ... das Weltgebäude näher kennen sollen, ist gewiß (243).

6. Rechtfertigung durch Christus: Adam war fehlbar; Christus ist der Sündentilger (3080).

7. Religiöse Zweifel: Gegen die christliche Religion können viele Zweifel gemacht werden, die man nicht beantworten darf (2656, vgl. oben unter 2). — Leset nicht Bücher der Zweifler (2444).

Ziemlich nahe diesen stark dogmatischen Äußerungen stehen auch solche wie 1958: "Den Heiden fehlt die Kenntnis der rechten Art, Gott zu dienen"; oder bedingungsweise geäußerte Sätze wie 1951: "ob vor der Sindfluth [sic!] Philosophen gewesen", und 2673: es sei eine "gemeine Meinung", dass "das Paradies im Monde gewesen". Oder die Entgegensetzung der Gewißheit eines Gläubigen und der eines Freigeistes (2429), wie denn auch die "Torheit der Freigeister" getadelt wird, zu verkennen, "dass vieles über unseren Horizont erhaben sei" (1962). Auffallend ist ferner, dass Kant folgende von Meier gebrauchte Beispiele unbedenklich übernimmt: "Christus ist Gott" (3251). "Nur die Menschen sind durch Christentum erlöset" (3112). "Die Erbsünde ist das Übergewicht der unteren Kräfte über die oberen" (2975).

Was soll man nun aus diesem Tatbestand schließen? Völlig erwiesen ist damit jedenfalls nicht, dass Kant zu jener Zeit auch innerlich an keinem der genannten kirchlichen Dogmen keinerlei Zweifel gehegt hätte. Er hatte seine Bemerkungen doch nur als logische Beispiele zum Gebrauch für seine zumeist noch recht jugendlichen, zudem fast sämtlich (21 von 23) theologischen Zuhörern niedergeschrieben, bei denen er die gewohnten kirchlichen Vorstellungen voraussetzen mußte. Allein in tieferem inneren Gegensatz zu den letzteren kann er sich auch nicht befunden haben, sonst hätte er eben jene Beispiele nicht gewählt. Dazu war seine ganze Natur zu aufrichtig. Übrigens drängen sich gelinde Zweifel doch auch schon in seine Notizen ein: Er will (gleich Meier) nichts von einer Widerlegung der kopernikanischen Lehre durch Josuas bekanntes "Stehe stille!" wissen (3457). Es gibt "unvermeidliche Unwissenheiten", z. B. "wo die Hölle sei" (2260). Er bezweifelt, wie Lessing, die Ewigkeit der Höllenstrafen (2642). Er erklärt es für eine "unausgemachte Wahrheit", dass die Seele "ununterbrochen nach dem Tode ihr Denken fortsetze" (2654). Der (echte) Christ läutert seine "dunklen wahren Erkenntnisse" zu "klaren wahren Begriffen" (2342). Und Magister Kant dringt schon damals auf Prüfung und Kritik. Man soll auf niemandes Worte schwören, nicht sofort Beifall geben oder für ungereimt halten", sondern prüfen (2552). Wie der Theologe eine "seichte Erkenntnis" zeige, wenn er "mehr aus den patribus [= Kirchenvätern K. V.] als der heiligen Schrift beweiset" (2445), so könne der Freigeist nicht aus der heiligen Schrift widerlegt werden; ebenso begehe man einen Zirkelschluß, wenn man die Wirklichkeit Gottes aus der Schrift beweisen wolle (3314). Eine gewisse kritische Zurückhaltung spricht doch auch aus der vergleichenden Behauptung: "Die Unsterblichkeit der Seele ist den Christen gewiß wahr, den Epikureern gewiß falsch, den Philosophen wahrscheinlich, den Freigeistern zweifelhaft"; eine noch stärkere aus dem wenige Zeilen später folgenden Satze: "Die christliche Religion ist in den Geheimnissen unwahrscheinlich, aber in der historischen Glaubwürdigkeit wahrscheinlich" (2586). Und auf dem Gebiete des sittlich-religiösen Handelns klingt mindestens die Subjektivität des Individuums stark mit in der Äußerung: "Wenn man sagt: Gott befiehlt dieses zu tun, und man sieht nicht das Vergnügen ein, was aus Befolgung dieser Befehle entsteht, so ists tot" (2820).

Wir stimmen dem Herausgeber dieser bis vor kurzem ungedruckten Randbemerkungen des Philosophen doch nur bedingt bei, wenn er ihren "großen Wert" darin erblickt, dass sie uns einen Einblick in Kants Denkweise um die Mitte der 50er Jahre gewähren, also gerade derjenigen Zeit, aus der uns sonst über das Persönliche an Kant so wenig Material zu Gebote steht, indem sie zeigten, "wie stark sich der Einfluß der christlich-pietistischen Erziehung in jener Zeit noch bei Kant geltend macht" (a. a. O., S. V f.). Unseres Erachtens vermögen sie das bisherige Urteil über Kants religiöse Entwicklung nur zu modifizieren, nicht gänzlich umzustoßen. Und noch mehr müssen wir uns hüten, jene angebliche, durch Pörschke überlieferte mündliche Versicherung des greisen Philosophen über seine erst spät eingetretenen Zweifel am "Christentum" allzu wörtlich zu nehmen. Dem widerspricht schon die entschiedene geistige Kluft zwischen ihm und Hamann, die aus dem Briefwechsel beider für das Jahr 1759 unleugbar hervorgeht (s. oben 2. Buch, Kap. 1). Mag Kant sich etwas früher oder später vom biblischen Christentum abgewandt haben: zur Zeit dieses Briefwechsels jedenfalls stand er schon nicht mehr auf dem Boden desselben. Wie könnte Hamann ihn sonst als Leugner einer "individuellen, atomistischen und momentanen" Vorsehung, d. h. eines auch jede "Kleinigkeit" anordnenden Gottes ansehen, wie gegenüber einem Bibelgläubigen die Worte gebrauchen: "Fange nicht mit einem Philosophen vom Herrn Christo an, denn er kennt den Mann nicht" (an Kant, Ende Dezember 1759)**). Desgleichen treten in dem besprochenen gemütvollen Trostbriefe unseres Philosophen an Frau von Funk (Juni 1760) zwar, wie es die Gelegenheit nahelegte, allgemein-christliche Gedanken, jedoch nicht solche spezifisch orthodoxer oder pietistischer Färbung auf. Wohl spricht der letzte Abschnitt von dem "erbaulichen" Ende des "selig Verstorbenen" unter dem Beistande seines "getreuen Seelsorgers", von dem "Ratschluß des Höchsten", der ihn zu einem "Bürger des Himmels" gemacht, von der "christlichen Sehnsucht" nach dem gleichen "seligen Ziele", zu dem andere vor uns gelangt sind: aber doch nichts von Christi Blut und Gerechtigkeit, vom Zusammensein mit den Engeln oder anderen seligen Geistern, von künftiger Auferstehung und anderem mehr, wovon ein Offenbarungsgläubiger in einem so ausführlichen Briefe bei dem Tode eines "mit der Standhaftigkeit und feurigen Andacht eines Christen sanft und selig Verschiedenen" zu reden sicherlich nicht ermangelt hätte. Statt dessen ist der größte Teil des Schreibens von philosophisch-religiösen Betrachtungen über die Nichtigkeit alles Irdischen und ähnlichem durchzogen, wie wir sie auch in einer jener Reflexionen von 1755/56 sich widerspiegeln sehen: "Ist die Eitelkeit der Welt wohl vieler Mühe wert?" (3313).

Die entscheidende Wendung nach links scheinen auch hier — denn ein zwingender Schluß ist bei dem Mangel beweiskräftigen Materials nicht möglich — die sechziger Jahre gebracht zu haben. Wir erinnern an den aller Dogmatik absagenden Schlußsatz des 'Beweisgrundes' (1763): Es ist durchaus nötig, dass man sich vom Dasein Gottes überzeuge; es ist aber nicht ebenso nötig, dass man es demonstriere. Und an die noch kräftigere Absage in den 'Träumen eines Geistersehers' (1766), wo er "alle lärmenden Lehrverfassungen" von übernatürlichen Gegenständen "der Spekulation und der Sorge müßiger Köpfe überlassen" will und den die "Geheimnisse der anderen Welt" zu wissen Begehr erden den guten Rat gibt, sich zu gedulden, bis sie — dorthin kommen würden. Man denke auch an seine im vorigen Buche erwähnte poetische Grabschrift auf den Theologen Lilienthal, oder an die milde, ja anmutige Art, mit der er (nach dem Gedicht seiner Zuhörer an ihn 1770) vor diesen vom Tode zu sprechen pflegte. Am deutlichsten aber zeigt uns die mittlerweüe vollzogene Wandlung (falls man überhaupt von einer solchen reden kann, jedenfalls ist sie Kants Charakter entsprechend ganz allmählich, langsam aber sicher, "ein Stück nach dem andern'" vor sich gegangen) der schon im 6. Kapitel unseres 2. Buchs (S. 204) erwähnte Brief vom 28. April 1775 an Lavater.

Er unterscheidet hier, ganz ähnlich wie Lessing, mit dem er überhaupt in seinen religiösen Anschauungen wesensverwandt erscheint, die Lehre Christi von der Nachricht, die wir über sie besitzen. "Um jene rein herauszubekommen, suche ich zuvörderst die moralische Lehre abgesondert von allen neutestamentischen Satzungen herauszuziehen". Diese sei sicherlich die "Grundlehre" des Evangelii, alles übrige nur "Hülfslehre". Erstere sagt, was wir tun sollen, letztere nur, was Gott getan, um unserer Gebrechlichkeit zu Hilfe zu kommen. Wenn wir nämlich soviel getan haben, als in unseren Kräften stand, können wir demütig vertrauen, dass Gott "bei der Heiligkeit seines Gesetzes und dem unüberwindlichen Bösen unseres Herzens" notwendig "irgendeine Ergänzung unserer Mangelhaftigkeit" eintreten lassen werde. Die Art, wie er dies ausführe, wissen zu wollen, sei Vorwitz oder vielmehr Vermessenheit. Die im neuen Testament überlieferten Wunder und Geheimnisse mögen zu ihrer Zeit zur Verbreitung der neuen Lehre nötig gewesen sein: jetzt, wo der Bau da steht, muß das Gerüste wegfallen. Ich kann mein alleiniges Heil nicht auf historische Nachrichten gründen, denen ich zeitlich nicht nahe genug mehr stehe, "um solche gefährliche und dreuste Entscheidungen zu tun". Er "gestehe frei: dass in Ansehung des Historischen unsere neutestamentischen Schriften niemals in das Ansehen können gebracht werden, dass wir es wagen dürften, jeder Zeile derselben mit ungemessenem Zutrauen uns zu übergeben", dadurch aber das "einzig Notwendige", nämlich den moralischen Glauben des Evangelii, zu schwächen. Der Religionswahn besteht in "gottesdienstlichen Bewerbungen", Glaubensbekenntnissen, "Anrufung heiliger Namen" und anderen "Observanzen", die wahre Religion in der "Reinigkeit der Gesmnung" und der "Gewissenhaftigkeit eines guten Lebenswandels". Allerdings haben schon die Apostel die Hilfslehre für die Grundlehre genommen, und "anstatt des heiligen Lehrers praktische Religionslehre als das Wesentliche anzupreisen, die Verehrung dieses Lehrers selbst und eine Art von Bewerbung um Gunst durch Einschmeichelung und Lobeserhebung desselben, wowider jener doch so nachdrücklich und oft geredet hatte, angepriesen".

In diesen und ähnlichen Sätzen (vgl. auch den Ak.-Ausg. X, S. 171 f. abgedruckten Briefentwurf) haben wir in allen wesentlichen Stücken bereits den Kant der 18 Jahre später veröffentlichten 'Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft' vor uns: ein Beweis, dass sich von der Mitte der 70er Jahre ab sein religiöser Standpunkt in der Hauptsache nicht mehr geändert hat. Kein Wunder, denn unser Philosoph hatte jetzt bereits das 50. Lebensjahr überschritten, während sich, auch nach seiner eigenen gelegentlichen Äußerung, die endgültige Weltanschauung des Menschen in der Regel im 40. festgesetzt hat. Es würde daher nicht bloß zu weit führen, sondern auch für den Leser wenig Interesse bieten, wenn wir sämtliche weitere Schriften Kants auf religionsphilosophische Äußerungen hin mustern wollten, wie wir das an anderer Stelle getan haben.***) Auch den Gedankengang der Hauptschrift haben wir dort (S. XL ff.) in großen Zügen wiedergegeben. Hier liegt uns die Aufgabe des Biographen ob: die Hauptzüge seiner Religiosität, kurz Kants Religion im ganzen darzustellen, und zwar zunächst 2. Die Begründung.

 

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*) So schreibt er, offenbar aus frischer Erinnerung heraus, ein Jahr nach Abfassung der 'Religion' in dem Aufsatz 'Von dem Einfluß des Mondes auf die Witterung' (1794).

**) Gewisse Zweifel an seiner Rechtgläubigkeit verrät doch auch die feierliche Frage des Dr. F. A. Schultz an ihn gelegentlich seiner Bewerbung um eine Professur (1758): "Fürchten Sie auch Gott von Herzen?" selbst wenn Kant das nur auf die Gelobung der ihm auferlegten Verschwiegenheit bezogen haben sollte (Borowski S. 35).

***) In der Einleitung zu meiner Ausgabe der 'Religion innerhalb usw.' (Philos. Bibl. Bd. 45), S. XIV—XXII. Es kommen in Betracht: Kritik der reinen Vernunft (1781), Kritik der praktischen Vernunft (1788), Kritik der Urteilskraft (1790), die Aufsätze in der Berliner Monatsschrift 1784—86, zwei Aufsätze aus seinem Nachlasse über Wunder und Gebet aus den Jahren 1788—91, die Abhandlung über die Theodizee (1791), und vor allem natürlich die Hauptschrift: 'Die Religion innerhalb der Grenzen usw.' (1793). Dazu kommen dann die neuen Veröffentlichungen aus seinem Nachlaß. Auf die letzteren, in weiten Kreisen noch unbekannten, werden wir uns im' folgenden vor allem beziehen.


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