Partitur

Partitur. (Musik) Ein geschriebenes Tonstück, in dem alle dazu gehörige Stimmen, jede auf ihrem besonderen System, mit ihrem Schlüssel bezeichnet, unter einander stehen. Die Partitur wird einem ausgeschriebenen Stück entgegengesetzt, in welchem jede Stimme, blos zum Gebrauch derer, die sie vorzutragen haben, besonders und allein gesetzt ist. Die Partitur wird so geschrieben, dass von unten auf die Liniensysteme in der Ordnung übereinanderfolgen, in welcher sie in dem allgemeinen System der Töne stehen. Der Deutlichkeit halber müssen die Stimmen so geschrieben sein, dass nicht nur ganze Takte, sondern auch die Hauptteile derselben durch alle Stimmen senkelrecht aufeinandertreffen. Wenn das Tonstück so geschrieben ist, so lässt sich darin alles mit einem Blick übersehen und ein Kenner kann, ohne es gehört zu haben, von seinem Wert urteilen, welches bei einem ausgeschriebenen Stück sehr mühesam wäre. Bei der Aufführung des Stücks muss der Kapellmeister, Konzertmeister oder wer sonst an seiner Stelle der Aufführung vorsteht, die Partitur vor sich haben, damit er sogleich jeden Fehler, in welcher Stimme er begangen wird, bemerken und so viel möglich dem weiteren Einreißen desselben zuvorkommen könne. Bloße Liebhaber oder ausführende Virtuosen, die Tonstücke zum Aufführen besitzen, müssen sie ausgeschrieben; Tonsetzer aber, die sie zum Studieren brauchen, in Partitur haben.


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