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1562. Zusatz¹⁾. Beisatz²⁾. Anhang³⁾.

1) Addition, adjection; ingredient.
2) Addition; adding etc.
3) Appendix;
supplement codicil; postscript; faction.
1) Addition.
2) Addition; proposition explicative.
3) Appendice, supplément, accessoire.
1) Giunta, aggiunta, addizione.
2) Apposizione, addizione.
3) Appendice; giunta; fazione.

Was zu dem eigentlichen Gegenstand, zu dem wesentlichen Inhalte als nicht wesentlich hinzugefügt wird, heißt überhaupt ein Zusatz, es mag am Anfang, in der Mitte oder am Ende hinzugefügt werden und mit dem Gegenstand in Zusammenhang stehen oder nicht. Ein Anhang wird es genannt, wenn es am Ende angefügt ist und in enger Verbindung mit dem Vorhergehenden steht. Ein Beisatz ist eine zufällige, begleitende Ein- oder Anfügung, die dazu dient, dem Ganzen eine andere Schattierung, sei es in der Farbe, im Geschmack usw., zu geben oder (in Büchern) eine Erläuterung, Einschränkung oder ähnl. anzubringen. So kann durch einen Zusatz oder Beisatz von Wein der Wohlgeschmack einer Speise erhöht werden. Ein Zeitungsschriftsteller kann durch einen in Klammern eingefügten Beisatz eine Stelle seines Berichtes erläutern. Ein gelehrtes Werk kann dagegen in einem Anhang wichtiges Quellenmaterial bringen; ein Anhang ist in der Regel umfangreicher als ein Zu- oder Beisatz. Zusatz ist namentlich in der Mathematik üblich. Ein Zusatz ist gewöhnlich von größerer Bedeutung als ein bloßer Beisatz. Anhang bezeichnet auch diejenigen Personen, die der Meinung eines Gelehrten, Parteiführers oder ähnl. folgen; Zusatz oder Beisatz können nicht in diesem Sinne stehen.