1559. Zusammenspiel¹⁾. Das Zusammenwirken²⁾. Mitwirkung, Mithilfe³⁾.
Zusammenspiel sagt man hauptsächlich von dem Zusammenwirken von Personen bei einer Theateraufführung oder einem Konzert. Spricht man im übertragenen Sinne von einem Zusammenspiel aller Kräfte, aller Einflüsse usw. bei einem Unternehmen, einem Ereignisse usw., so meint man dann besonders ein Zusammentreffen von Einwirkungen, die außer unserer Gewalt liegen. Zusammenwirken dagegen ist der allgemeine Ausdruck, der von jeder vereinten, dem gleichen Zwecke dienenden Tätigkeit gebraucht wird, z. B. das Zusammenwirken zweier Parteien, verschiedener Vereine, zweier politischen Mächte, verschiedener Künstler usw. Das Wort wird dann gleichfalls von Personen auf Gegenstände übertragen, z. B. das Zusammenwirken verschiedener Umstände, Einflüsse, Kräfte usw. In diesem zweiten Sinne steht es aber im Unterschiede von Zusammenspiel zur Bezeichnung auch eines selbständigen, bewußten, von dem Wirkenden genau berechneten Eingreifens; es bezeichnet daher auch den Wettbewerb, den Wetteifer der Zusammenwirkenden. Mitwirkung kann nur von einem einzelnen gesagt werden, der sich an einem Unternehmen, einer Aufführung usw. beteiligt, z. B. unter gütiger Mitwirkung des Sängers oder Schauspielers N. N. u. a. Zusammenspiel und Zusammenwirken bezeichnet jedoch stets eine Mehrheit von wirkenden Subjekten. Mitwirkung ist, wie überhaupt der Ausdruck Wirken, eine vornehme und edle Bezeichnung für arbeiten, tätig sein usw., ein edlerer und gewählterer Ausdruck als Mithilfe, Mitarbeit u. a. und wird daher vorzüglich von künstlerischer und wissenschaftlicher Mitarbeit zu einem bestimmten Zwecke gebraucht. So spricht man bei wissenschaftlichen und künstlerischen Unternehmungen zur Empfehlung des Werkes davon, daß sie unter Mitwirkung berühmter Künstler und Gelehrten stattfinden und daß so durch das Zusammenwirken der hervorragendsten Kräfte ein schönes Gelingen des Werkes in Aussicht steht.