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1575. Zwanglage oder Zwangslage¹⁾. Klemme²⁾. Notfall³⁾.

1) Dilemma, distress, strait.
2) Pinch, strait.
3) Case of necessity, need; pinch.
1) Détresse, dilemme.
2) Gêne, embarras.
3) Cas de besoin.
1) Urgenza, stretta.
2) Stretta, impaccio.
3) Caso di bisogno, caso di necessità.

Zwangslage ist entweder eine Lage, in die man durch Zwang geraten ist, oder eine solche, in der man gezwungen ist, zwischen zwei oder mehreren Übeln zu wählen. Wenn ein Mann, wie es in einem modernen Lustspiel vorkommt, bei einer verunglückten Kahnfahrt in die Lage versetzt wird, ob er seine Frau oder seine Schwiegermutter, von deren Leben seine Existenz und das Gluck seiner Frau mit abhängt, zuerst retten soll, so ist das eine üble Zwangslage. Freilich ist es kein tragischer Konflikt, wie es in einem modernen Lustspiel fälschlich genannt wird. Klemme ist ein derber studentischer Ausdruck für Zwangslage; er wird daher auch vorwiegend bei kleineren Verlegenheiten solcher Art gebraucht. Wer z. B. in Geldverlegenheit ist, sitzt in der Klemme. Seine Gläubiger bedrängen ihn. Während Zwangslage und Klemme einen länger anhaltenden Zustand bezeichnen, hebt Notfall einen einzelnen Fall hervor, in dem uns die Not zwingt, zu einem Aushilfsmittel zu greifen, das wir sonst nicht anwenden wurden. Im Notfalle nehme ich eine Hypothek aufs Haus; im Notfalle schlafen wir auf einer Streu; im Notfalle gehen wir die kleine Strecke zu Fuß (d. h. wenn wir den Zug versäumen) usw. — Klemme gehört vorwiegend der Umgangssprache an.