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1535. Zorn¹⁾. Grimm²⁾. Unwille³⁾. Wut⁴⁾.

1) Anger, wrath.
2) Rage, fierceness.
3) Indignation.
4) Rage.
1) Colère.
2) Rage.
3) Indignation.
4) Furie.
1) Collera.
2) Rabbia.
3) Indignazione.
4) Furia.

Zorn (vgl. Art. 1346) bezeichnet die leidenschaftlich ausbrechende Gemütserregung, die sich wider eine Person oder Sache richtet, überhaupt. Der Zorn kann auch edel, berechtigt und von der Vernunft beherrscht sein, Grimm und Wut deuten immer ein unedles Übermaß an, das alle Fesseln durchbricht. Grimm hebt dabei die innerlich wühlende Bitterkeit, Feindschaft, oft Grausamkeit hervor, Wut die äußerlich ausbrechende, schrankenlose Gewalttätigkeit. Leidenschaftliche Erregung, die durch eine Verletzung des Sittengesetzes hervorgerufen wird, ist Unwille. (Vgl. Art. 1276.) Wut und Grimm wird auch von Tieren gebraucht, Zorn und Unwille nur von Menschen. „Sie (die Hunde) fassen ihren Feind mit Wut.“ Schiller, Kampf mit dem Drachen. „Es (das ungeheure Tier) haut nach mir mit grimmen Zähnen, | als meine Hunde wutentbrannt | an seinen Bauch mit grimm'gen Bissen | sich warfen, daß es heulend stand.“ Ebenda. „Das packt sie mit seinen grimmigen Tatzen.“ Schiller, Der Handschuh. „Und unsrer Kinder (d. i. Kinder der Muse) Wut hab ich gebannt, wenn sie ob deines ewigen Spottes grollten.“ Liliencron, Des großen Kurfürsten Reitermarsch. Bunte Beute, 4. Aufl., S. 203.