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1527. Zeuge¹⁾. Gewährsmann²⁾.

1) Witness.
Témoin.
Testimonio, testimone.
2) Guarantee, warranter.
Garant, autorité.
Garante, autore, accreditato.

Ein Gewährsmann wird derjenige genannt, der für die Wahrheit einer Sache einsteht, bez. auf dessen Ausspruch hin eine Sache als wahr angenommen wird. Ein Zeuge ist der, welcher bei einer Begebenheit zugegen war und daher imstande ist, wahrheitsgemäß aus eigener Anschauung über den Vorgang zu berichten. Zeuge sein kann man daher nur in bezug auf Geschehenes und Tatsächliches, Gewährsmann aber auch in bezug auf allgemeine Wahrheiten und auf Zukünftiges. Ich kann z. B. bei einer Behauptung, die ich anführe, einen berühmten Gelehrten, der diese Behauptung als wahr erwiesen hat, als meinen Gewährsmann anführen; ich kann bei dem Urteil über die zukünftige Laufbahn eines Menschen mich auf einen erfahrenen Pädagogen oder einen gründlichen Menschenkenner überhaupt als Gewährsmann berufen usw. Zeuge kann in allen diesen Fällen nicht gesagt werden. Dagegen kann ein Zeuge oftmals zugleich unser Gewährsmann sein. Für geschichtliche Ereignisse sind häufig die alten Chronisten, die zugleich Zeugen derselben waren, unsere einzigen Gewährsmänner.