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1596. Zwischenspeise¹⁾. Zwischengericht²⁾. Zwischenschüssel³⁾. Nebenspeise, Nebengericht, Beischüssel⁴⁾. Zwischenessen⁵⁾.

1) Side-dish.
2) By-dish, entremets, entremees.
3) Side-dish.
4) By-dish.
5) By-dish, entremets, entremees.
1-5) Entremets, hors-d’oeuvre.
4) Hors-d’oeuvre.
1-3) Tramesso, piatto di mezzo.
4) Contorno, piatto di contorno.
5) Tramesso.

Zwischenessen ist der allgemeinste Ausdruck; er hebt hervor, daß zwischen die Hauptgänge eines Mahles eine leichte, in einer mit irgend einem Ragout gefüllten Muschel, in Kaviarbrötchen oder gerösteten Brötchen anderer Art u. ähnl. bestehende Speise eingeschoben und zwischen der Suppe und dem ersten Hauptgange, oder dem ersten und zweiten Hauptgange gegessen wird. Zwischenspeise, Zwischengericht und Zwischenschüssel sind gewähltere Ausdrücke für Zwischenessen. Über den Unterschied von Speise und Essen vgl, Art. 533. Mit dem Namen Speise werden oft auch besonders die süßen Speisen benannt, z. B. Mehlspeise (niemals: Mehlgericht), so daß also eine Zwischenspeise auch eine derartige süße Speise bedeuten kann. In diesem Falle könnte Zwischengericht nicht gesagt werden, da Gericht (ahd. nicht belegt, erst mittelhochd. gerihte, d. i. eigentl. die angerichtete Speise) immer eine gekochte oder gebratene Gemüse- oder Fleischspeise oder beides zusammen bezeichnet, die allein als eine Mittags- oder Abendmahlzeit gelten kann, z. B. Linsengericht, Erbsengericht, ein Gericht Bohnen, ein delikates Gericht, ein Gericht Fische usw. Zwischengericht wird daher vorwiegend eine gekochte oder gebratene Zwischenspeise bezeichnen, oder eine kalte, die größere Zurichtung erfordert, obwohl die feineren Grenzen zwischen den Ausdrücken keineswegs streng eingehalten werden und Gericht daher auch auf andere Speisen übertragen wird; doch wird niemand von einem Gericht Kirschen, Obst, Beeren, Käse usw. sprechen, weil diese Speisen nicht angerichtet werden. Wie man nicht von einem Mehlgericht spricht, so auch nie von einem Nachgericht, sondern man redet vom Nachtisch oder einer Nachspeise. Ein Zwischengericht kann aber etwas Gekochtes oder Gebratenes sein, daher hat sich der Name eingebürgert, ebenso Vorgericht. Zwischenschüssel ist eine Bildung der Neuzeit, die den Nachdruck darauf legt, daß die Speise in einer dem Auge wohlgefälligen Weise aufgetragen und dargeboten wird. Daher haben den Ausdruck besonders feinere Gastwirtschaften eingeführt, wie diese auch die Bezeichnung Theaterschüssel usw. haben, um anzudeuten, daß nach dem Theater frisch bereitete warme Speisen serviert werden. Zwischenschüssel wird nur von einer warmen Zwischenspeise gebraucht, während Zwischenessen und Zwischenspeise warme und kalte Speisen aller Art bezeichnen können, Zwischengericht aber nur solche, vorwiegend warme, doch auch kalte, die größere Zurichtung erfordern. Nebenspeise, Nebengericht und Beischüssel heben hervor, daß die übrigen Gänge als die Hauptsache betrachtet werden, und unterscheiden sich im übrigen wie Speise, Gericht und Schüssel.