Die richtige Sprache eine Abstraktion
Die Grammatik wurde in Griechenland erfunden oder eingeführt, als die Sprache anfing alt zu werden; die großen Dichter der Griechen hatten noch keine Grammatik gekannt. Wir können uns in diesen Zustand deshalb kaum mehr hineindenken, weil bei uns einerseits die Grammatik von frühester Jugend an geübt wird, anderseits Sprachrichtigkeit mit Schriftgrammatik verwechselt wird. Es klingt paradox, ist aber doch wahr: grammatikalische Fehler konnten vor der Erfindung der Grammatik gar nicht gemacht werden. Sophokles konnte unmöglich gegen die Grammatik verstoßen, so wenig als ein plattdeutscher Dorfjunge gegen die innere Grammatik seiner Sprache sündigt. Goethe konnte grammatikalische Schnitzer machen, seine Mutter nicht.
Es ist vom Standpunkt unserer Sprachkritik selbstverständlich, ja es ist nur einer ihrer unwesentlichsten Ausgangspunkte, dass die Gemeinsprache eines Volks, die richtige Sprache, oder wie man die Sache nennen will, nur eine leere Abstraktion sei. Die richtige Sprache ist für die Gedanken, die doch selbst wieder nur Sprache sind, nicht wichtiger als etwa die Orthographie. Bevor die Schrift erfunden war, konnte es keine Orthographie geben; und bevor man über die Sprache nicht nachdachte, konnte es keine richtige und keine fehlerhafte Sprache geben. So gibt es auch nur für Schreiber und Pfaffen eine Orthodoxie, eine Rechtgläubigkeit. Der einzelne Mensch hat immer nur seinen individuellen Glauben, seine individuelle Weltanschauung, und es ist pfäffisch, da von richtig und falsch zu sprechen.
Im Tun und Treiben der Menschen gibt es Recht und Unrecht, das dann in moralischen und juristischen Gesetzbüchern kodifiziert wird. Die Kodifizierung schützt aber nicht vor Änderungen. Insbesondere die Gesetzbücher, welche die Rechte an Sachen und Personen regeln wollen, sind ja doch nur grobe Umrisse, an welche sich die Pfaffen des Rechts für kurze Zeit in ihren brutalen Entscheidungen zu halten haben, und die immer wieder durch den Wandel von Recht und Sitte gesprengt werden. Glaube, Sitte und Recht sind aber alles nur Abstraktionen innerhalb kleiner Gebiete der menschlichen Sprache.
Der Hauptunterschied zwischen dem Recht eines Gesetzbuches und der richtigen Sprache besteht darin, dass die Sprache (seltene Fälle bei wilden Völkerschaften und bei den Franzosen ausgenommen, wo der Gebrauch eines Wortes wirklich mitunter von den vierzig Tyrannen der Akademie verboten wurde) gar nicht mit Erfolg kodifiziert werden kann. Unsere Wörterbücher und Grammatiken sind Privatarbeiten. Sie fassen die Regeln der augenblicklich gesprochenen Sprache zusammen, wie zur Zeit des Gewohnheitsrechts diese Regeln bereits von privaten Sammlern zusammengestellt worden sind, in den älteren Coutumes der Franzosen, in unserem Sachsenspiegel usw.
Wir wissen das alles, wir wissen ferner, dass selbst unter den Auserwählten eines Volkes, die sich wie die Schauspieler, Prediger und Abgeordneten besonders ihrer richtigen Sprache rühmen, niemals zwei genau die gleiche Sprache reden, wir wissen, dass die richtige Sprache eine ungefähre Gewohnheit ist, die Resultierende des allgemeinen Gebrauchs, mit der keine einzige Linie des wirklichen individuellen Gebrauchs vollkommen zusammenfällt. Wir wissen, dass die richtige Sprache zu jeder einzelnen, wenn auch noch so peinlichen Sprache sich verhält, wie die ideale, niemals noch geschaute, mathematische Kreislinie zum Bleistiftkreis auf dem Papier. Und selbst dieser Vergleich erweist der richtigen Sprache zu viel Ehre. Den idealen Kreis kann sich der Mathematiker wenigstens begrifflich denken. Die ideal richtige Sprache können wir uns nicht einmal denken, weil sie sich nicht aus Begriffen konstruieren läßt, sondern immer auf ein Ungefähr zwischen den Menschen zurückgeht.