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244.

Zu verpflichten verstehen. Manche verwandeln ihre eigene Verpflichtung in die des Anderen, und wissen der Sache den Schein, oder doch zu verstehen zu geben, dass sie eine Gunst erzeigen, während sie eine empfangen. Aus ihrem eigenen Vorteil machen sie eine Ehre für den Anderen, und lenken die Sachen so geschickt, dass es aussieht als leisteten sie dem Anderen einen Dienst, indem sie sich von ihm beschenken lassen. Mit dieser sonderbaren Schlauheit versetzen sie die Ordnung der Verbindlichkeiten, oder machen es wenigstens zweifelhaft, wer dem Anderen eine Gunst erzeigt. Das Schönste und Beste kaufen sie für bloße Lobeserhebungen, und aus dem Wohlgefallen, welches sie an einer Sache äußern, machen sie eine schmeichelhafte Ehre. So legen sie der Höflichkeit Verpflichtungen auf und machen eine Schuldigkeit aus dem, wofür sie sehr dankbar sein sollten. Dergestalt verwandeln sie das Passive der Verbindlichkeit in das Aktive, worin sie bessere Politiker als Grammatiker sind. Das ist eine große Feinheit; allein eine größere wäre, das Ding zu verstehen und solchen Narrenhandel wieder rückgängig zu machen, indem man ihnen ihre erzeigte Ehre wieder zustellt und dafür seinerseits auch wieder zu dem Seinigen gelangte.