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502. (Sich) Ermächtigen¹⁾.
(Sich) Anmaßen²⁾.
(Sich) Herausnehmen³⁾.

1) To dare.
2) Arrogate to one’s self.
3) Presume.
1) Oser.
2) S’arroger.
3) Prendre la liberté (se permettre).
1) Osare.
2) Arrogarsi.
3) Permetiersi (prendersi la liberta).

Sich herausnehmen (wohl ursprünglich von dem unbescheidenen Herausnehmen aus der Schüssel beim Essen gesagt; „sich eine große Gurke herausnehmen“ findet sich bei Steinbach, Vollständ. deutsch. Wb. 1734. II, 132) heißt allgemein, sich etwas aneignen, wozu man kein Recht hat, etwas tun, wozu man nicht ermächtigt ist. „Freiheiten, welche ich mir mit den Begebenheiten herausnahm, wird der Hamburgische Dramaturgist entschuldigen, wenn sie mir geglückt sind.“ Schiller, Fiesco, Vorrede. Sich ermächtigen ist gegenwärtig nur wenig in Gebrauch; es heißt gewöhnlich so viel wie sich bemächtigen, und dieser Ausdruck wird gegenwärtig dafür gesetzt. Bei unsern Klassikern kommt es aber noch öfter vor und heißt da immer: die Gewalt über etwas auf unrechtmäßige Weise an sich reißen. „Und daß sie schon die große Stadt Paris | inn’ hätten und des Reiches sich ermächtigt.“ Schiller, Jungt v. Orl. I, 10. Sich anmaßen sagt mehr, als sich herausnehmen; es hebt namentlich das Dünkelhafte, Selbstüberhebende hervor, das mit dem unbefugten Aneignen eines Rechts oder einer Gewalt verbunden ist. „Ich will mich keines Ruhms anmaßen, | der mir nicht zukommt.“ Schiller, Turand. V, 2 (vgl. Art. 102). „Deiner heiligen Zeichen, o Wahrheit, hat der Betrug sich | angemaßt, der Natur köstlichste Stimmen entweiht.“ Schiller, Spaziergang.