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501. Erlauben¹⁾. Gestatten²⁾. Verstatten³⁾. Vergönnen⁴⁾. Zulassen⁵⁾.

1) To allow.
2) Suffer.
3) Permit.
4) Grant.
5) Tolerate, admit.
1) Permettre.
2) Souffrir (tolérer).
3) Accorder (permettre)
4) Concéder (donner permission).
5) Admettre.
1) Pernettere (dar licenza).
2) Soffrire (tollerare).
3) Accordare.
4) Concedere.
5) Risvegliare.

Gestatten, verstatten (eig. einer Sache eine Stätte geben) heißt überhaupt, etwas nicht hindern. Verstatten (eig. ganz, ohne Einschränkung gestatten) zeigt besonders einen überlegten Entschluß an, eine Sache nicht zu verhindern. Eine sehwache Mutter gestattet einem verzogenen Kinde viele Unarten, die sie sich zu bestrafen vornimmt, aber nie zu bestrafen den Mut hat; aber auch die besorgteste Mutter wird einer gut gearteten Tochter von Zeit zu Zeit ein unschuldiges Vergnügen verstatten. Man kann etwas moralisch und physisch hindern. Die moralischen Hindernisse sind Verbote, die physischen Zwang und Gewalt. Was nicht verboten ist, ohne zugleich befohlen zu sein, ist erlaubt. „Du hast, o Fürst, zuerst mich angeredet, | hast mich gefragt; es sei mir nun erlaubt, | nach diesem raschen Redner auch zu sprechen.“ Goethe, Tasso II, 4. „Beschränkt und unerfahren, hält die Jugend | sich für ein einzig auserwähltes Wesen | und alles über alle sich erlaubt.“ Ebenda II, 5. Was man nicht gut heißt, aber doch nicht durch Gewalt oder Einspruch hindert, das läßt man zu. Gott erlaubte dem Adam, zu essen von allen Bäumen im Garten, er verbot ihm nur von dem Baume der Erkenntnis zu essen, er ließ es aber doch zu, daß er davon aß; denn er hinderte es nicht mit Gewalt. Man läßt etwas zu, bald weil man es nicht hindern will, bald weil man es nicht hindern kann. Friedrich der Zweite ließ die Einäscherung von Küstrin zu, weil er sie nicht hindern konnte. Er ließ die Verbreitung mancher schlechten Bücher zu, weil er die Einschränkung der Preßfreiheit für ein größeres Übel hielt. „Es läßt sich ein jeder | alles zu und will mit Gewalt die andern bezwingen.“ Goethe, Reineke VIII, 158. Was man vergönnt, das verstattet man aus besonderer Gunst, und weil man weiß, daß es denen, welchen es verstattet wird, Vergnügen macht. „Glücksel’ger Jüngling, dem man seine Mängel | zur Tugend rechnet, dem so schön vergönnt ist | den Knaben noch als Mann zu spielen.“ Goethe, Tasso III, 4. „Vergönn' mir’s, daß ich fechte.“ Uhland, Der blinde König.