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424. Eigen¹⁾. Eigentümlich²⁾.

1) To refresh, comfort. Rafraîchir.
Ristorare (confortare).
2) Revive (recreate, enjoy). Récréer (soulager, se réjouir).
Ricreare.
(dilettare).

Eigen (mhd. eigen, ahd. eigan, urspr. Part. Perf. eines alten unregelmäßigen germanischen Zeitworts, das soviel bedeutete wie: besitzen, zu eigen haben, haben und im Gotischen z. B. aigan heißt, im Angelsächs. âgan) bezeichnet das, was gehabt, besessen wird, allgemein alles, was einem Gegenstande ausschließlich vor anderen zukommt, mag es ihm nun von Natur angehören (Abschatten usw.) oder mag es erst im Laufe der Zeit als Recht oder Besitz erworben sein. Die ausschließliche Angehörigkeit von Natur, von Geburt, die ererbte oder angestammte Angehörigkeit wird z. B. ausgedrückt in folgenden Wendungen: „Er hat die Worte mit eigner Hand beigefügt.“ „Das eigne Kind hat sich gegen die Eltern empört.“ „Es ist genug, daß ein jeglicher Tag seine eigne Plage habe“ (d. i. seine ihm seiner Art und Natur nach innewohnende Plage, die von Christus derjenigen Not und Plage entgegengestellt wird, welche die Menschen unnötigerweise noch hinzubringen). Matth. 6, 34. „Er verleugnet sein eignes Fleisch und Blut.“ „Ich will nichts vom Dechanten. Einen Priester | von meiner eignen Kirche fordre ich.“ Schiller, M. Stuart I, 2. Besonders scharf tritt diese Betonung der natürlichen Eigenschaften, die einer Person oder Sache ausschließlich zukommen und sie genau von andern unterscheiden, in der volkstümlichen Wendung hervor: „Er ist sehr eigen“ oder „Er ist darin sehr eigen,“ d. h. er zeigt in seinem ganzen Tun und Lassen oder in seinem Verhalten in einem bestimmten Punkte so viel Eigenartiges, das ihn von andern Menschen unterscheidet, daß er in bezug darauf anders zu beurteilen, beziehentlich zu behandeln ist als die übrigen Menschen. Aber auch den nach den Begriffen unseres Rechtes und Gesetzes erworbenen Besitz bezeichnet eigen, z. B. „Eigner Herd ist Goldes wert.“ Er hat sich ein eignes Haus gekauft; er hat sich einen eignen Hausstand gegründet; er hat ein eignes Geschäft gegründet usw. Eigentümlich (von Eigentum) dagegen wird ursprünglich nur im letzteren Sinne verwendet und bezeichnet bloß das, was einer Person oder Sache als Besitz oder ausschließliches Recht zukommt. Doch liegen die beiden Wörter in dieser letzteren Bedeutung sich so nahe, daß vielfach eins für das andere gesetzt werden kann, ohne Unterschied der Bedeutung, nur daß eigen in dem Sinne von: angehörig als Besitztum als das altertümliche Wort edler klingt, als eigentümlich. Dichter gebrauchen daher lieber eigen. „Wer mir den Becher kann wieder zeigen, | er mag ihn behalten, er sei sein eigen.“ Schiller, Der Taucher. „Ach, wenn du wärst mein eigen.“ Ich kann ohne Unterschied sagen: Unerfahrenheit ist der Jugend eigen oder eigentümlich. Dagegen kann ich nur sagen: „Ich besitze etwas eigentümlich,“ da eigen in dieser adverbiellen Bedeutung nicht stehen kann. — Auch eigenartig ist in gewissen Wendungen mit eigen und eigentümlich sinnverwandt. Wenn nämlich diese Wörter zur Bezeichnung einer besonderen Beschaffenheit irgend eines Dinges verwendet werden, z. B. „Dieses Kunstwerk ist von einer eigenen Schönheit oder von einer eigentümlichen Schönheit,“ so treten sie in Sinnverwandtschaft mit eigenartig, und ich kann auch sagen: „Dieses Werk ist von einer eigenartigen Schönheit.“ Eigenartig wird nur in dieser Bedeutung verwendet. Eigen gilt auch hier als der edlere und poetischere Ausdruck; eigenartig deutet wie eigen meist auf eine gesunde, der Natur des Gegenstandes ursprünglich innewohnende und entsprechende Beschaffenheit, während eigentümlich auch eine bloß erworbene Beschaffenheit andeuten kann, die dann wohl auch zuweilen mit der Natur des Gegenstandes in Widerspruch steht. Daher drückt eigentümlich hier zugleich häufig einen Tadel aus. Wenn ich sage: „Es ist ein eigentümliches Werk,“ so kann ich damit auch meinen, daß es mir nicht gefällt, daß es von den Gesetzen des Geschmacks und des Schönen abweicht, daß der Künstler in eine ihm eigentümliche Manier verfallen ist. Ebenso ist es, wenn ich sage: „Das ist ein eigentümlicher Mensch,“ d. h. ein Mensch, der schwer zu behandeln ist, ein merkwürdiger, sonderbarer Mensch, Wenn ich dagegen sage: „Das ist ein eigenartiger Mensch,“ so ist darin nicht ein Tadel eingeschlossen, sondern das Lob, daß der Mensch sich seine Ursprünglichkeit und Eigenart bewahrt hat.