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467. Entsagen¹⁾. (Sich) Lossagen²⁾. (Sich) Begeben³⁾. Aufgeben⁴⁾. Verzichten⁵⁾.

1) To renounce.
2) Declare one’s self free from obligation.
3) Forego, renounce.
4) Give up, abandon.
5) Resign.
1) Renoncer à.
2) Se dédire de.
3) Se désister de.
4) Abandonner.
5) Résigner (renoncer à).
1) Rinunziare.
2) Disdirsi (disimpegnarsi).
3) Desistere (cedere).
4) Abbandonare.
5) Rinunziare.

Entsagen geht auf die Sache selbst, auf den Besitz, sowie auf ein Recht, das man darauf hatte; die Sache mag übrigens sein, welche sie will, etwas Gutes oder Böses. Sich begeben geht nur auf etwas Gutes und Vorteilhaftes oder wenigstens auf etwas, wovon man sich Vorteil verspricht, sich lossagen auf eine Verbindlichkeit. Man entsagt einer Erbschaft, wenn man keine Ansprüche mehr darauf erhebt. Man entsagt der Furcht und der Hoffnung, aber man begibt sich nur der Hoffnung und nicht der Furcht. „Wer sechzig Jahr gelebt, und noch des Lebens sich nicht kann begeben.“ Lessing. „Wenn dann die Vögte sehn der Waffen Ernst, | glaubt mir, sie werden sich des Streits begeben.“ Schiller, Tell II, 2. „Nein, ich ertrag es länger nicht. Ich sage | mich los von diesem König.“ Schiller, Jungfr. v. Orl. I, 1. Entsagen wird namentlich auch in der Bedeutung gebraucht: Alle Genüsse des Lebens zurückweisen. „Finstrer Ernst und trauriges Entsagen | war aus eurem heitern Dienst verbannt. „Schiller, Götter Griechenl. Wer aus einer Handlungsgesellschaft tritt, kann sagen, er habe dieser Gesellschaft entsagt, indem er erklärt, daß er ferner kein Glied derselben sein wolle; er habe sich aller Ansprüche an dieselbe und aller Vorteile, die er sich von derselben versprechen konnte, begeben, indem er erklärt, daß er kein Recht auf einen Teil ihres Kapitals oder ihres Gewinstes ferner haben wolle; er habe sich davon losgesagt, indem er erklärt, daß er keine Verbindlichkeit, die aus dem Gesellschaftsvertrage entsteht, für die Zukunft anerkenne. Etwas aufgeben heißt, an einer Person oder Sache keinen Anteil mehr nehmen wollen, sei es, daß sie uns ferner nicht mehr interessiert, oder daß wir sie für verloren halten. „Warum verschmähte sie’s, den Edinburger | Vertrag zu unterschreiben, ihren Anspruch | an England aufzugeben und den Weg | aus diesem Kerker schnell sich aufzutun | mit einem Federstrich? Sie wollte lieber | gefangen bleiben, sich mißhandelt sehn, | als dieses Titels leerem Prunk entsagen.“ Schiller, M. Stuart I, 1. Dagegen verzichtet (von Verzicht, und dieses geht zurück auf verzeihen, ahd. farzîhan, d. i. versagen, abschlagen, von zîhan, sagen, zeihen, das mit lat. dicere verwandt ist) man auf Vorteile, Rechte u. dgl., die man haben oder erwerben könnte. Das Verzichten oder Verzicht leisten geschieht gewöhnlich durch eine förmliche Erklärung.