Zum Hauptinhalt springen

1054. Mitglied¹⁾. Genosse²⁾.

1) Member, parishioner. Membre.
Membro.
2) Partisan, confederate, associate, companion. Camarade, compagnon, associé.
Socio, compagno, camerata).

Mitglied drückt aus, daß jemand mit Sitz und Stimme vollberechtigt einer Gesellschaft oder Körperschaft angehört, z. B. Mitglied des Reichstages, des Landtages, des Rates, des Stadtverordnetenkollegiums, einer Behörde, einer Partei, einer Gesellschaft usw. Gewöhnlich wird jemand zum Mitglied einer solchen Körperschaft oder Gesellschaft gewählt oder ernannt. So spricht man von korrespondierenden Mitgliedern einer wissenschaftlichen Gesellschaft, von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern eines Vereins usw. Genosse (s. Art. 674) hebt dagegen die Zugehörigkeit zu einem Ganzen hervor, die nicht erst durch eine besondere Wahl oder Ernennung erfolgt, sondern in der gegebenen gleichen Lage, in der man sich mit jemand befindet, beruht, z. B. Schicksalsgenosse, Zeitgenosse, Arbeitsgenosse, Amtsgenosse usw., oder die durch eine einfache Beitrittserklärung zu einer Genossenschaft, Partei usw. erfolgt. Mitglied ist daher der vornehmere und gewähltere Ausdruck, wenn von der Zugehörigkeit zu einer Partei oder Körperschaft die Rede ist, während Genosse die allgemeinere, besonders die Verbrüderung und gleiche wirtschaftliche und soziale Lage betonende Bezeichnung ist. Daher nennen sich mit Vorliebe die Mitglieder der sozialdemokratischen Partei untereinander Genossen, und das Wort Genosse, das hier die gleiche Lage aller Arbeiter hervorheben soll, ist der einzige Titel, mit dem sich die Mitglieder der sozialdemokratischen Partei anreden. Durch Weglassung des Titels Herr soll die allgemeine Gleichheit und Brüderlichkeit in der Partei angedeutet werden, und der Titel Genosse wird das Symbol dieser brüderlichen Gleichheit. Aber auch andere Parteien gebrauchen gern die Bezeichnung Parteigenossen, um die innige Verbindung aller zu der Partei Gehörigen hervorzuheben.