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1050. Mitarbeiter¹⁾. Gehilfe²⁾.

1) Fellow-labourer, Co-operator.
Collaborateur.
Collaboratore.
2) Assistant.
Assistant.
Assistente.

Ein Mitarbeiter ist jeder, der mit anderen demselben Zwecke dient, auch wenn der Zweck ohne ihn erreicht werden kann. Der Gehilfe ist nur ein solcher Mitarbeiter, ohne den eine Sache nicht zustande kommen kann; denn man hilft nur dem, dessen Kräfte allein nicht ausreichen, um etwas zu bewirken. Wer nicht mehr Kräfte genug hat, sein Amt allein zu versehen, der nimmt einen Gehilfen an. Der Mitarbeiter verrichtet seine Tätigkeit ferner gewöhnlich in voller Selbständigkeit (z. B. der Mitarbeiter an einer Zeitschrift), der Gehilfe unter Oberleitung und Anleitung des Meisters. Im engeren Sinne bezeichnet Gehilfe einen, der ein Handwerk erlernt hat und nun um Lohn für einen Meister arbeitet, z. B. Gärtnergehilfe, Tischlergehilfe usw.; das Wort deutet dann die Mittelstufe zwischen Lehrling und Meister an. In diesem Sinne kann Mitarbeiter nicht gebraucht werden.