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1034. Mieten¹⁾. Dingen²⁾.

1) To hire, engage.
2) To stipulate or contract for.
1) Louer (engager, noliser, fréter).
2) Prendre à gages, à louage.
1) Pigliar a pigione, prendere in affitto (noleggiare).
2) Prendere (affittare, accordare).

Mieten (vgl. Art. 787) kann man jemand zu unbestimmter und verschiedenartiger, wie zu einer bestimmten Arbeit, dingen (vgl. Art. 563) aber, nach dem heutigen Sprachgebrauche, nur zu einer bestimmten. Man mietet einen Bedienten zur häuslichen Arbeit und verdingt einen Bau. Man mietet daher auch auf längere, man dingt nur auf kürzere Zeit.