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152. Artig¹⁾. Gefällig²⁾. Verbindlich³⁾.

1) Polite.
2) Complaisant.
3) Obliging.
1) Poli.
2) Complaisant.
3) Obligeant (prévenant).
1) Garbato.
2) Compiacente.
3) Cortese (gentile).

Artig ist ein Mensch durch die angenehme Art, mit der er alles tut, und es begreift demnach das Gefällige und Verbindliche mit in sich. Die Artigkeit erfordert einen angenehmen Anstand und eine feine Vermeidung alles dessen, was anstößig und beleidigend sein könnte. Ein artiger Mensch beobachtet die Regeln der natürlichen und konventionellen Höflichkeit auf eine leichte und ungezwungene Art. Gefällig (von: einem gefallen, einem etwas zu Gefallen tun) ist von Artigkeit wie der Teil von dem Ganzen verschieden. Es begreift diejenigen Eigenschaften, durch welche die Menschen am allermeisten gefallen, durch unbefangene Fröhlichkeit und durch Dienste, die aus einem wohlwollenden Herzen kommen. „Siehe, dir bin ich nun gar nach Rom gefolget; ich möchte | dir im fremden Gebiet gern was Gefälliges tun“ (Goethe, Röm. El. XIII). „Das Gefallen an sich selbst, das Verlangen, dieses Selbstgefühl andern mitzuteilen, macht gefällig (= allgemein gefallend), das Gefühl eigner Anmut macht anmutig“ (Goethe, Wanderj. II,3). Diese Eigenschaften gefallen auch ohne die Glätte und Verschönerung, die ihnen die Verfeinerungen einer gebildeten Gesellschaft mitteilen. Gefälligkeit kann daher mit der rohen Großheit der Heldensitten in dem heroischen Zeitalter bestehen, aber nicht Artigkeit. Die Homerischen Helden waren bisweilen gefällig, aber niemals artig. Verbindlich ist der, welcher sich zur Artigkeit und Gefälligkeit gegen andere verpflichtet hält, es ist deshalb der höchste Grad der Artigkeit, weil dabei die ausgesprochene Absicht, gegen den andern artig zu sein, vorliegt; artig und gefällig kann man auch unabsichtlich sein. Der gemeinste Mensch, der ein gutes Herz hat, kann gefällig sein, aber nur ein Mensch von feinen Empfindungen und guter Erziehung kann etwas auf eine verbindliche Art tun. Man sagt z. B. verbindlich grüßen, danken usw. Das Subst. Verbindlichkeit wird außerdem noch in der Bedeutung Verpflichtung gebraucht (z. B. seinen Verbindlichkeiten nachkommen), und ist, in diesem Sinne angewendet, mit Gefälligkeit und Artigkeit nicht sinnverwandt.