Zum Hauptinhalt springen

37. Abmahnen¹⁾. Abraten²⁾. Abreden³⁾.

1) To warn against.
Dissuader.
Dissuadere.
2) Advise against.
Déconseiller.
Sconsigliare.
3)
Dissuade from.
Dissuader.
Dissuadere.

Wer einem von etwas abrät, der stellt ihm die übeln Folgen einer Handlung vor und sucht ihn dadurch von dieser Handlung abzuhalten; wer ihn abmahnt (Gegens. ermahnen), der tut dies ernst, wiederholt und dringend. Raten und abraten geschieht meist unter Gleichgestellten, Vertrauten, ermahnen und abmahnen geht gewöhnlich von höher Gestellten aus; abraten beruht auf praktischem Blick und erstreckt sich meist auf das Gebiet des praktischen Lebens; abmahnen beruht auf überlegener Einsicht und bezieht sich gewöhnlich auf Sittliches, z. B. der Minister riet von der Maßregel ab; der Prediger mahnt die Gemeinde vom Laster ab. Der Ratende und Abratende überläßt es aus dieser Ursache dem Ermessen des Handelnden, ob er seinen Rat befolgen wolle; der Ermahnende und Abmahnende hält die Befolgung seiner Ermahnungen und Abmahnungen für moralisch notwendig. „Die Jeremiaden, mit denen uns Gellert ... von der Poesie abzumahnen pflegte“ (Goethe, Dicht. u. Wahrh. II,6). Sinnverwandt hierzu ist noch abreden, das eine mildere Form des Abratens und Abmahnens ist. Während das Abraten und Abmahnen immer mit einem gewissen Ernst und Nachdruck geschieht, drückt abreden aus, daß man gelegentlich, nebenbei und nicht offiziell, nicht amtlich jemand von einem Plane abzubringen sucht, und zwar mehr in der Form des Überredens zu einem anderen Plane. Abreden hebt also zugleich die gefällige und verbindliche, oft sogar vertrauliche Form hervor, in der hier das Abraten geschieht. Als Bismarck 1862 Minister werden sollte, redete ihm alle Welt ab. Wenn man mir nicht abgeredet hätte, wäre ich gekommen. Mach’ es wie du willst, ich rede weder zu noch ab. Über warnen siehe den betreffenden Artikel.