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117. Anstalt¹⁾. Einrichtung²⁾.

1) Institution (disposition). Institution (préparatif).
Istituto (stabilimento).
2) Arrangement, regulation. Arrangement.
Organizzazione, disposizione.

Anstalt (-stalt ist Substantivum zu stellen; mhd. anstalt = Begründung; eig. das Angestellte, das, was seine richtige Stellung erhalten hat) kann sowohl die Veranstaltung wie das Veranstaltete bezeichnen, wie Einrichtung die Handlung des Einrichtens und das Eingerichtete selbst. In der ersteren Bedeutung unterscheidet sich Anstalt von Einrichtung dadurch, daß es nur die Vorbereitung zu einem Unternehmen bezeichnet, z. B. Anstalt zum Reisen, Arbeiten, Heiraten usw. machen, seine Anstalten treffen, um etwas auszuführen u. dgl., während Einrichtung sich auf die Anordnung der einzelnen Teile einer Sache bezieht, wie sie dem Zwecke der Sache entspricht (das deutet der Begriff Richtung an), z. B. die Einrichtung einer Wohnung, einer Schule usw. In der zweiten Bedeutung wird Einrichtung von allem gebraucht, was durch ordnende Tätigkeit vollendet worden ist, Anstalt dagegen nur von größeren, umfassenderen Einrichtungen, namentlich von solchen, die einem öffentlichen Zwecke dienen, z. B. Erziehungsanstalt, Heilanstalt, Schwimmanstalt usw.