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186. Aufsagen¹⁾. Aufkündigen²⁾.

1) & 2) To give notice or warning.
1) Congédier.
2) Congélier (refuser, résilier).
1) Congedare (licenziare).
2) Disdire, dare la disdetta, intimare
(la restituzione d’un capitale).

Aufkündigen heißt, etwas feierlich aufsagen; gewöhnlich gebraucht man das Wort da, wo es sich um das Aufhören eines gerichtlich oder wenigstens schriftlich oder sonst auf eine feierliche Art festgesetzten Vertrages handelt, z. B. die Miete, ein Kapital, einen Pacht, Kauf usw. aufkündigen. Das Aufkündigen kann gerichtlich oder privatim, mündlich oder schriftlich geschehen, das Aufsagen eigentlich nur mündlich, immer ohne Beachtung irgendwelcher Form, z. B. den Dienst aufsagen. Aufkündigen ist daher der edlere Ausdruck, oft wird es ganz gleichbedeutend mit aufsagen gebraucht, nur als gewähltere Bezeichnung, z. B. einem die Liebe, Freundschaft, Treue usw. aufkündigen oder aufsagen.