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24. Abgeschmackt¹⁾. Ungereimt²⁾. Geschmacklos³⁾.

1) Absurd.
2) Extravagant, incongruous.
3) Tasteless; unsavoury; without taste, in bad taste.
1) Absurde.
2) Sot (extravagant).
3) Qui manque de goût; sans goût; depourvu de goût, de mauvais goût.
1) Banale.
2) Sciocco (insulso).
3) Senza gusto, scipito.

Ungereimt (eig. was sich nicht reimt, nicht in den Zusammenhang paßt) ist alles, was mit sich selbst oder mit andern Dingen in offenbarem Widerspruche steht, z. B. ungereimtes Zeug schwatzen. Der Ausdruck abgeschmackt ist stärker und daher auch beleidigender, indem er zugleich den widrigen Eindruck andeutet, den alles, was die Vernunft geradezu empört, auf unsere Empfindung macht. Geschmacklos ist entweder der, welcher nichts schmeckt, oder die Speise, die Sache, die nach nichts schmeckt. In der ersten Bedeutung hat es sich dann zu dem engeren Sinne entwickelt: der, welcher keinen guten Geschmack hat, d. h. nicht zu unterscheiden weiß, ob etwas gut oder schlecht schmeckt. Im übertragenen Sinne bezeichnet es den, der ohne Sinn für das Schöne ist, der daher einen schlechten Geschmack verrät. Im übertragenen Sinne bezeichnet es, entprechend der Begriffsspaltung in der eigentlichen Bedeutung, sowohl die Person, die einen schlechten Geschmack hat, als die Sache, die durch schlechten Geschmack hervorgebracht worden ist und den mangelnden Geschmack des Urhebers verrät. Geschmack ist ein Wort der Ästhetik, und daher wird geschmacklos in der Regel von solchen Dingen gebraucht, die auf Kunst beruhen oder zu dieser in Beziehung stehen, z. B. er spricht geschmacklos, ist geschmacklos gekleidet; das Bild, die Komposition, das Gedicht, das Drama usw. enthält viele Geschmacklosigkeiten. Da es aber auch eine Kunst des geselligen Verkehrs, des Lebens in der Gesellschaft usw. gibt, steht geschmacklos auch im weiteren Sinne als mildere Bezeichnung für ungeschickt, tadellos, töricht. Abgeschmackt dagegen bezeichnet nicht nur den Mangel an Geschmack, sondern die positive Geschmacksverirrung. Es ist daher der stärkste Ausdruck von den dreien. In steigender Folge kann man daher ein Urteil ungereimt, geschmacklos, ja abgeschmackt nennen.