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20. Abgehen¹⁾. Fortgehen²⁾. Weggehen³⁾.

1) To quit, make one’s exit.
2) Depart.
3) Go away, leave.
1) Sortir (partir).
2) Partir.
3) S’en aller.
1) Partire.
2) Andarsene.
3) Andar via.

Von den Adverbien ab, fort und weg ist ab das älteste, es ist ein altes indogermanisches Wort: sanskr. ápa, griech. apo, lat. ab, von, von-weg; auch im Deutschen war es noch bis ins 17. Jahrh. Präposition, die aber dann in der Schriftsprache durch von vordrängt wurde. Doch kommt es noch heute mundartlich, z. B. in Schwaben und in der Schweiz, in präpositionaler Bedeutung vor, z. B. es fiel ein Apfel ab dem Baume, auch im kaufmännischen Stile in der Schriftsprache, z. B. die Pracht kostet ab Dresden zehn Mark; frei ab Leipzig, ab hier; die Ware steht ab heute (d. i. von heute an) zur Verfügung; der neue Fahrplan gilt ab 1. April. In dieser präpositionalen Bedeutung ist es mit fort und weg nicht sinnverwandt, wohl aber in seiner adverbialen Bedeutung. Da bezeichnet ab die Lösung, die Trennung von einem Ganzen oder aus einer Verbindung mit andern, z. B. einem Hasen das Pell abziehen, einem Topfe den Henkel abschlagen, einen Ast abhauen, eine Kirsche abpflücken (vom Baume), eine Schleife vom Kleide abreißen; er ist abgereist (d. i. er hat sich von seinem bisherigen Aufenthaltsorte getrennt); der Brief wird abgeschickt, das Mädchen zieht ab usw. Während also ab den Nachdruck auf die bisherige Verbindung, die gelöst wird, legt, hebt weg lediglich die Entfernung, das Verschwinden eines Gegenstandes von seinem bisherigen Standorte, fort dagegen das Weiterbewegen in irgend einer Richtung hervor. Weg ist eigentlich der Akkusativ des Substantives Weg und ist aus mittelhochd. en wec, d. i. in den Weg, fort, entstanden; schon im 16. Jahrh. wurde nur noch das einfache weg, aber mit der mittelhochd. kurzen Aussprache: wĕg gebraucht, die es auch bis heute im Unterschied zu dem gedehnt gesprochenen Substantivum Weg beibehalten hat. Fort kommt im Althochdeutschen noch nicht vor, sondern findet sich erst im Mittelhochdeutschen (vort) und gehört zu vor, es bedeutet daher ursprünglich so viel wie vorwärts, weiter vor, erst später hat es die allgemeinere Bedeutung der Entfernung von einem Orte angenommen. Bei dem Abgehen also sieht man besonders auf die Lösung einer Verbindung mit andern; bei dem Weg- und Fortgehen aber bloß auf die Entfernung von einem Orte. So sagt man von einem Schauspieler, der am Ende eines Auftrittes die Bühne verläßt, er ist abgegangen, von dem Lichtputzer hingegen bloß, er ist weggegangen; denn der Schauspieler machte einen Teil der spielenden Personen aus. Daher wird auch abgehen in rechtlicher Bedeutung gebraucht und heißt alsdann, aus irgend einem Verbande unter Erfüllung der vorgeschriebenen Formen ausscheiden, z. B. der Schüler ist von der Anstalt abgegangen. Fortgehen bedeutet weiter vorwärts gehen und ist nicht allein dem Bleiben, sondern auch dem Zurückgehen entgegengesetzt, z. B. „Und hurre, hurre, hop, hop, hop, gings fort in sausendem Galopp“ (Bürger, Lenore). So heißt abziehen: das bisherige Dienstverhältnis lösen; wegziehen: den Ort verlassen, so daß man nun aus diesem verschwunden ist; fortziehen: sich an einen andern Orte begeben. Man zieht einem Tiere das Fell ab (das Fell ist mit dem Tiere fest verbunden), aber man zieht einem Schläfer die Decke weg (hier handelt es sich um eine losere Verbindung, und es soll nur die Entfernung der Decke, nicht die Lösung der Verbindung hervorgehoben werden) oder fort. Man kann einer Bildsäule den Kopf ab- oder wegschlagen, aber niemals kann man hier sagen: fortschlagen. Abschlagen bezeichnet die Lösung aus der innigen Verbindung, wegschlagen dagegen hebt nur die Entfernung des betreffenden Teiles hervor, so daß er nun verschwunden ist und an seiner bisherigen Stelle nicht mehr gesehen wird. Ein Brief wird abgeschickt, d. h. aus seiner bisherigen innigen Verbindung mit dem Verfasser und Absender gelöst; nur der Absender schickt den Brief ab, die Post befördert den Brief, aber sie schickt ihn nicht ab. Ein Kind wird aus einer Gesellschaft von Erwachsenen von den Eltern weggeschickt; es kommt hier nur darauf an, daß es aus der Gesellschaft, in die es nicht gehört, verschwindet, aber das Kind bildete keinen organischen Teil dieser Gesellschaft. Ein Schüler wird dagegen von einer Anstalt fortgeschickt; wäre er bloß weggeschickt, so könnte er wiederkehren; das Fortschicken hebt hervor, daß er endgültig an einen andern Ort, z. B. zu seinen Eltern, geschickt worden ist. Eine Frucht fällt von dem Baume, ein Volk von seinem Herrscher ab; beidemal wird eine innige, natürliche Verbindung gelöst. Eine Unterrichtsstunde fällt weg, d. h. sie verschwindet von dem Unterrichtsplane, sie fällt aus, wenn sie zufällig einmal nicht abgehalten wird; aber ein Sprachfehler ist es zu sagen: Eine Unterrichtsstunde fällt fort, weil sie nicht an einen andern Ort oder in einer bestimmten Richtung fällt. Weil ab auf eine innige Verbindung hinweist, die nur schwer gelöst werden kann, so steht es auch in der Bedeutung: einem mit Mühe etwas nehmen, z. B, einem etwas abgewinnen, abringen, ablisten, abjagen, abtreiben, abstreiten usw. In dieser Bedeutung können weg und fort nicht stehen. Außerdem berührt sich ab vielfach auch mit herab, z. B. etwas absetzen (d. h. etwas, das man bisher getragen hat, niedersetzen), jemand absetzen (d. h. ihn aus seinem Amte entfernen und somit erniedrigen), sich abarbeiten (d. h. durch Arbeiten seine Kräfte vermindern) usw. Etwas wegarbeiten dagegen heißt: durch Arbeit einen Teil der Arbeitslast beseitigen. Fortarbeiten dagegen steht nur in dem Sinne von: immer weiter arbeiten, in diesem Sinne können ab und weg niemals stehen.