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1584. Zweiggeschäft¹⁾. Filiale²⁾. Kommandite³⁾.

1) Branch-establishment, branch-house, branch-business.
2) Branch-
establishment. 3) Commandite; branch (house or establishment); dormant partnership.
1) Succursale d’une maison.
2) Succursale.
3) Commandite, Société en commandite.
1) Succursale.
2) Filiale.
3) Accommandita.

Filiale (von lat. filiālis, e, kindlich, im Verhältnis des Sohnes oder der Tochter zu Vater und Mutter stehend, von lat. filius, Sohn, und filia, Tochter) ist nicht nur das Fremdwort für Zweiggeschäft, sondern es ist überhaupt der allgemeinste Ausdruck; so nennt man z. B. auch eine von einer Hauptkirche abgezweigte Nebenkirche eine Filiale oder eine Filialkirche, in der die Geistlichen der Hauptkirche den Gottesdienst mit versehen; eine von einer Hauptanstalt abgezweigte Nebenanstalt wird in der nämlichen Weise Filiale genannt, ebenso ein von einem Hauptverein abgezweigter Nebenverein usw. So gibt es z. B. in vielen Orten einen Filialpaulus, d. h. einen aus alten Paulinern, d. i. früheren Angehörigen des Universitätsgesangvereins Paulus, bestehenden Gesangverein, einen Filialarion, d. h. einen aus alten Arionen, d. i. früheren Angehörigen des akademischen Gesangvereins Arion in Leipzig, bestehenden Gesangverein usw. Zweiggeschäft und Kommandite kann man dagegen nur von kaufmännischen Unternehmungen sagen, und zwar Zweiggeschäft von Geschäften jeder Art, großen und kleinen, während man Kommandite nur von größeren Handlungshäusern und Etablissements sagt. Kommandite bezeichnet die Niederlage oder das Zweiggeschäft eines größeren Handelshauses an einem anderen Orte. Kommandite kann aber auch die Teilhaberschaft bezeichnen, und man nennt daher gewöhnlich einen stillen Teilhaber Kommanditär. Eine Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaftshandlung, die verantwortliche Geschäftsführer für den stillen Teilhaber hat.