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7. Abdanken¹⁾. Verabschieden²⁾. Abschied geben, erteilen³⁾. Ablohnen⁴⁾.

1) To discharge (from office).
2) Send away, dismiss.
3) Send away, dismiss.
4) Pay off, discharge (from service).
1) Congédier (déposer).
2) Congédier.
3) Donner congé.
4) Payer et congédier.
1) Mandar via.
2) Licenziare.
3) Congedare.
4) Pagare e licenziare.

Verabschieden und Abschied geben sind die allgemeinsten Ausdrücke; doch ist Abschied geben förmlicher, gewichtiger als verabschieden, z. B. ein gemeiner Soldat wird verabschiedet, einem Offizier wird der Abschied gegeben; man gibt der Welt, den Lastern Abschied usw. Abschied erteilen gilt gewöhnlich von erbetenem, ehrenvollem Abschied, während Abschied geben und verabschieden von jedem, auch von unerwünschtem und unfreiwilligem Abschiede gebraucht werden. Der König erteilte dem General den erbetenen Abschied; dem unzuverlässigen Haushofmeister wurde kurzweg der Abschied gegeben; der ungetreue Diener wurde ohne weiteres verabschiedet. Abdanken bezieht sich besonders auf ein öffentliches Amt oder auf öffentliche Dienste, doch wird es, namentlich, wenn die Bedeutung für weitere Dienste danken in den Vordergrund tritt, auch in anderen Verhältnissen gebraucht, z. B. ein abgedankter Liebhaber. Ablohnen heißt, jemand durch Auszahlen des bedungenen Lohnes alle rechtlichen Ansprüche auf die bisherige Stellung nehmen; dieser Ausdruck bezeichnet die Lösung eines völlig äußerlichen (bloß geschäftlichen) Verhältnisses; wird er auf andere Verhältnisse angewandt, bei denen außer dem Lohn auch eine gewisse Dankesschuld mit abzutragen ist, so mischt sich ihm die Bedeutung des bitter Verächtlichen bei. — Zuweilen wird auch das Fremdwort kassieren (spätlat. und ital. cassare, franz. casser, zerbrechen, entzweischlagen) angewendet; es wird nur von Beamten, namentlich Offizieren und Militärpersonen gebraucht und bezeichnet stets eine Amtsentsetzung, die infolge einer groben Vernachlässigung der Amtspflichten oder eines Vergehens erfolgt: eine schimpfliche Enthebung vom Amte.