2. Anwendung der Ethik aufs Leben
Die Tugendlehre: Wahrhaftigkeit, Mannhaftigkeit, Bescheidenheit, Gerechtigkeit
Der angebliche "Rigorist" oder gar Pedant war in Wirklichkeit, trotz kleiner, in seinem langjährigen einsamen Junggesellen- und Gelehrtenleben begründeten Schwächen, in allen großen Dingen ein weitherziger Mensch. Das sehen wir schon an seiner Begeisterung für der Menschheit große Gegenstände: Politik und Religion, Sittlichkeit und Erziehung und (bedingt) auch Recht und Kunst. In diesem Kapitel wollen wir eine Anzahl besonders charakteristischer Züge seiner Persönlichkeitsethik hervorheben, wie sie namentlich seine 'Tugendlehre' (1797), daneben natürlich auch mannigfache Stellen anderer Schriften, der Vorlesungen und des Nachlasses bieten.
Vielleicht der kennzeichnendste unter ihnen allen ist seine Forderung unbedingter Wahrhaftigkeit gegenüber sich und anderen. Die Lüge oder vorsätzliche Unwahrheit gilt ihm als der "eigentliche faule Fleck" in der menschlichen Natur, als das größte Vergehen des Menschen gegen sein besseres Selbst, als Wegwerfung seiner Menschenwürde. Bekannt ist seine Verwerfung der Notlüge selbst in dem extremen Falle, dass uns der Mörder fragt, ob unser von ihm verfolgter Freund sich in unser Haus geflüchtet. Immerhin ist zu bedenken, dass er dies in einer Sonderabhandlung 'Über ein vermeintes Recht, aus Menschenliebe zu lügen' (Berliner Blätter, Sept. 1797) enthaltene Beispiel nur in einer Polemik gegen den Franzosen Benjamin Constant, der die Strenge der Kantischen Ethik angegriffen hatte, verwandt hat und selbst hier unbedingte Wahrhaftigkeit nur für Aussagen fordert, "die man nicht umgehen kann"; wie er auch nicht so pedantisch ist, sog. Höflichkeitslügen wie die Unterschrift "Ihr ganz gehorsamster Diener" u. ä. zu tadeln. Im Nachlaß (XV, Nr. 1225) wird die Notlüge zwar nicht "gerechtfertigt", aber der menschlichen Schwäche halber doch "entschuldigt"; verurteilt dagegen scharf aller Probabilismus, alle "Jesuiterei". Denn vor allem zu bekämpfen ist die Unwahrhaftigkeit gegen sich selbst, die innere Unlauterkeit. Die Falschheit ist das Grundböse. Der bloße Schein des Guten "muß ohne Verschonen weggewischt und der Schleier, womit die Eigenliebe unsere moralischen Gebrechen verdeckt, abgerissen werden." Da gegen kann man — leider, bei der Unvollkommenheit der menschlichen Dinge — vollste Offenherzigkeit nicht als Pflicht von jedem verlangen, sondern bloß volle Aufrichtigkeit. Man braucht nicht immer alles, was man weiß oder für Wahrheit hält, zu sagen: wenn nur alles, was man sagt, wahr ist.
Der zweite Zug, den wir an Kants Sittenlehre wahrnehmen, ist die mit echter Mannhaftigkeit gepaarte Selbständigkeit des inneren Menschen, der Unabhängigkeits- und Freiheitssinn. Wie diese Eigenschaften auch seine politische und religiöse Stellung bestimmten, werden wir später sehen; hier gilt es, ihren Einfluß auf seine sittlichen Anschauungen im engeren Sinn zu kennzeichnen. "Frei ist der, so nur von sich selbst abhängt", heißt es in seinen Reflexionen. Und: "Gib den Leiden nicht nach, sondern tritt ihnen nur um so mutiger entgegen", lautet, wie wir schon sahen, einer seiner Lieblingssprüche aus dem klassischen Altertum. Seinen Zuhörern oder Lesern aber ruft er in der 'Tugendlehre' zu: Werdet nicht der Menschen Knechte — Laßt Euer Recht nicht ungeahndet von anderen mit Füßen treten! — Das Bücken und Schmiegen vor einem Menschen scheint in jedem Falle eines Menschen unwürdig zu sein — Wer sich zum Wurm macht, kann nachher nicht klagen, wenn er mit Füßen getreten wird." Oder: "Macht auch keine Schulden, für die ihr nicht volle Sicherheit leistet — Nehmt nicht Wohltaten an, die ihr entbehren könnt, und seid nicht Schmarotzer oder Schmeichler oder gar Bettler." Wahre Mannhaftigkeit zeigt sich jedoch nicht bloß in der Behauptung der eigenen Menschenwürde gegen andere, sondern vor allem auch in der Beherrschung der eigenen Leidenschaften. Tugend bedeutet moralische Gesinnung im Kampfe, moralische Stärke in Befolgung seiner Pflicht, "die niemals zur Gewohnheit werden, sondern immer ganz neu und ursprünglich aus der Denkungsart hervorgehen soll." Sie zeigt sich in der Selbstbeherrschung; die Mannhaftigkeit (andreia, virtus) geht so in das Maßhalten (sôphrosynê, temperantia) über. So kommt es z. B. in Geldsachen darauf an, ihrer, wie überhaupt der Glücksgüter, Herr zu sein, also weder Verschwendung noch Kargheit zu üben; desgleichen beim Essen und Trinken. Übrigens auch die Kultur der Leibeskräfte, die Besorgung dessen, "was das Zeug (die Materie) am Menschen ausmacht", ist Pflicht, weil ohne sie die Zwecke des Menschen unausführbar blieben. Wie viel auf die Kraft des Willens für die Gesundheit des eigenen Körpers ankommt, hat Kant nicht bloß an seiner eigenen Person (s. Buch IV, Kap. 1), sondern auch in seiner berühmten Abhandlung 'Von der Macht des Gemüts, durch den bloßen Vorsatz seiner krankhaften Gefühle Meister zu sein', schon im Titel gezeigt. Die wahre Stärke der Tugend ist nicht der Affekt, selbst für das Gute, der wohl für den Augenblick glänzt, aber Mattigkeit hinterläßt, sondern das Gemüt in Ruhe, mit einer überlegten und festen Entschließung ihr (der Tugend) Gesetz in Ausübung zu bringen. "Das ist der Zustand der Gesundheit im moralischen Leben."
Die Tugend der Mäßigung geht dann von selbst in die — für Kants Person wie für seine Lehre zwiefach charakteristische — einer edlen Bescheidenheit über, die im Theoretischen zur Kritik und zur reinen Sachlichkeit, auf dem Gebiet des Wollens und Handelns zum Gegensatz gegen allen Übermut und Eigendünkel, Haß und Neid, gegen Afterreden und Spottsucht (was einen vertraulichen Scherz nicht ausschließt), gegen Sittenrichterei und Kastengeist führt, hinleitet dagegen zu jener menschenfreundlichen Duldsamkeit des Terenz-Wortes: "Ich bin ein Mensch; alles, was Menschen widerfährt, das trifft auch mich." Sie lehrt u. a., wie Kant seinen Zuhörern gegen das Ende seines Moralkollegs besonders einzuschärfen für angebracht hielt, den Stand des Gelehrten auch an innerem Wert nicht über den des Ungelehrten zu setzen. Jeder Handwerker, jeder Bürgersmann, der arbeitsam und treu einen guten Wandel führt und ordentlich sein Haus bestellt, ist von dem gleichen Werte wie der Gelehrte. Darin eben hatte ihn Rousseau "zurecht" gebracht. Ganz im Gegensatz zu der Ethik des Aristoteles, deren höchste Tugend, die Denkseligkeit, nur bevorzugten Geistern erreichbar ist, trägt Kants Sittenlehre einen durchaus demokratischen Zug: Vor dem braven Manne ziehe ich den Hut ab; so dass Paulsen sie sogar "die Moral der kleinen Leute" nennt, was von ihm zwar nicht geringschätzig gemeint, sondern der "Herren"- und "Künstler"-Moral entgegengesetzt wird, aber doch mißverstanden werden kann.
Obwohl sich Kant nirgends auf Platos vier Kardinaltugenden bezieht, fehlt auch deren vierte in seiner Sittenlehre nicht: diejenige, die den Übergang von der individuellen zur sozialen Ethik bildet, die Gerechtigkeit. In der "Pflichtenlehre" seiner moralphilosophischen Vorlesung traf er eine für die damalige Zeit ganz neue Einteilung der Pflichten gegen andere Menschen, nämlich in solche: 1. des Wohlwollens oder der Gütigkeit, 2. der Schuldigkeit oder der Gerechtigkeit. Wohin sich bei ihm die Wagschale senkt, wird sich der Leser nach allem Vorangegangenen schon denken können. Das Wohltun der Reichen ist kaum ein Verdienst, es kostet ihnen keine Aufopferung und ist für sie nur eine Art, "in moralischen Gefühlen zu schwelgen"; das Vermögen dazu ist eine Gunst des Schicksals und der Regierung, "welche eine Ungleichheit des Wohlstandes, die anderer Wohltätigkeit notwendig macht, einführt". Aber wichtiger ais das ist: es kommt überhaupt nicht sowohl auf Wohlwollen und Gütigkeit, als auf Recht und Gerechtigkeit für den Menschen an. "Wenn nie eine Handlung der Gütigkeit ausgeübt, aber stets das Recht anderer Menschen unverletzt geblieben wäre, so würde gewiß kein großes Elend in der Welt sein. Das Elend, das durch Krankheit und Unglücksfälle verursacht wird, ist lange nicht so groß als dasjenige, das aus der Verletzung des Rechts anderer entsteht." Ja, noch schärfer redete er seinen Zuhörern ins Gewissen: "Man kann an einer allgemeinen Ungerechtigkeit Anteil haben, auch wenn man nach bürgerlichen Gesetzen und Einrichtungen keinem ein Unrecht zugefügt hat. Denn wenn niemand die Güter des Lebens mit Gewalt und durch Ränke an sich risse, so würden keine Reiche, aber auch keine Arme vorhanden sein." Euere "wohltätigen" Handlungen sind demnach nichts anderes als Handlungen der Pflicht und Schuldigkeit, die aus dem Recht anderer entspringen.*)
__________________
*) Die letzten Sätze sind einem Bericht Arnoidts über eine Vorlesungsnachschrift aus den 80 er Jahren (E. Arnoldt, Gesammelte Schriften hrsg. von O. Schöndörffer 1909, V, 294 f.) entnommen.