719. Gönnen¹⁾. Wünschen²⁾.
Wünschen bezeichnet jedes Begehren, dessen Befriedigung außer unserer Macht liegt, hier in dem Sinne, daß man anderen gern etwas Böses oder Gutes zuerteilt sehen möchte. Gönnen setzt zu wünschen noch hinzu, daß wir urteilen, derjenige, dem ein gewisses Gut oder Übel zuteil wird oder zuteil geworden ist, habe es verdient. Wir gönnen dem sein Glück, von dem wir glauben, daß er desselben würdig sei, wir gönnen demjenigen, den wir lieben, eine unverhoffte Freude, wir gönnen einem Bösewichte seine wohlverdiente Strafe. Ferner bezieht sich wünschen nur auf Zukünftiges, gönnen auf Gegenwärtiges und Vergangenes. Ich wünsche einem Freunde, daß er sich einmal von anstrengender Berufsarbeit erholen könne, und ich gönne ihm die Erholung, die er bereits genießt oder genossen hat. — Gönnen heißt oft soviel wie: gewähren, z. B. einem Untergebenen eine Stunde Urlaub gönnen (vergönnen), sich einen Augenblick Ruhe gönnen usw., wünschen of soviel wie: aussichtslos herbeisehnen.