Zum Hauptinhalt springen

695. Gerecht¹⁾. Billig²⁾. (Gerechtigkeit, Billigkeit)

1) Just.
Juste.
Giusto.
2) Equitable.
Équitable.
Equo, discreto.

Gerecht (von recht, vgl. Art. 250 u. 410) ist das, was dem strengen Rechte gemäß ist (Gegens. ungerecht), billig (von ahd., mhd. billîch, d. i. ebenmäßig, angemessen, gemäß, geziemend) ist das, was der Natur eines Dinges, den Verhältnissen und Umständen angemessen ist und dabei mit dem Rechte nicht in Widerspruch steht (Gegensatz unbillig). Bin Herr würde gegen die Gerechtigkeit nicht verstoßen, wenn er auch von einem kränkelnden Knechte dieselbe Arbeitsleistung forderte, wie von einem gesunden, dem er gleichen Lohn gibt; aber die Billigkeit gebietet ihm, gegen den weniger Gesunden Nachsicht zu üben. Die Billigkeit erfordert, daß der Gebrauch unserer strengen Rechte durch die Pflichten der Menschenliebe gemäßigt werde. Das kann auch durch die bürgerliche Gesetzgebung bestimmt werden. So läßt sie einen Gläubiger, der ein Hypothekenrecht auf die Grundstücke seines Schuldners hat, diese nicht sogleich zum Verkaufe anschlagen, wenn ihn dieser Schuldner nicht auf der Stelle bezahlen kann, sobald diesen, der wohl in einer längern Frist die Schuld abzutragen vermag, ein solcher Verkauf zugrunde richten würde. Sie urteilt mit Recht, daß ein solcher Gebrauch des strengen Rechtes den Gesetzen der Menschlichkeit entgegen sein würde.