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1176. Sachwalter¹⁾. Anwalt²⁾.

1) Advocate, solicitor.
Avocat.
Avvocato.
2) Attorney, counsel.
Procureur (avoué).
Procuratore.

Sachwalter (von ahd. sahha, mhd. sache, Rechtshandel) ist die alte deutsche Bezeichnung für den gerichtlichen Verteidiger, die später durch die lateinische Bezeichnung Advocat (eig. der Herbeigerufene, der Beistand, von advocare) verdrängt wurde und an deren Stelle gegenwärtig das Wort Anwalt oder Rechtsanwalt getreten ist. Jetzt versteht man unter Sachwalter überhaupt jeden, der die Sache eines andern führt, seinen Vorteil wahrnimmt, seinen Schaden verhütet, und wenn dieser andere angeklagt wird, ihn verteidigt, unter einem Anwalt (eig. einer, der durch seine Gewalt einen andern schützt, von walten, herrschen, über etwas Gewalt haben) aber nur den, welchen sein Amt zu den genannten Tätigkeiten verpflichtet und berechtigt.