2. Christian Wolff (1679-1754)


a) Leben und Schriften. Christian Wolff (auch Wolf, Wolfius), als Sohn eines Gerbers in Breslau 1679 geboren, soll Theologie studieren, wendet sich jedoch der Philosophie, Mathematik und Naturwissenschaft zu, wird durch die Schriften von Descartes, Spinoza, Tschirnhaus, am meisten aber durch Leibniz beeinflußt, und kommt durch dessen Empfehlung 1706 als Professor der Mathematik nach Halle, wo er bald der gefeiertste Universitätslehrer und philosophische Schriftsteller Deutschlands wird. Auf Betreiben der verbündeten Orthodoxen und Pietisten erhält er 1723 den Befehl des Königs, »binnen 48 Stunden nach Empfang dieser Order die Stadt Halle und alle Königl. Lande bei Strafe des Stranges zu räumen«; die Verbreitung seiner Schriften wird »bei lebenslänglicher Kerkerstrafe« verboten. Eine gewaltige Streitschriftenliteratur bemächtigte sich des Falles; Wolff, der sofort von dem Landgrafen von Hessen an die Universität Marburg berufen wurde, erwarb sich als Lehrer wie als Schriftsteller immer größeren Ruhm. Eine der ersten Regierungshandlungen Friedrichs II. war bekanntlich die übrigens schon seit 1735 vorbereitete ehrenvolle Zurückberufung des verbannten Philosophen nach Halle als Geh. Rats und Vizekanzlers mit 2000 Taler Gehalt; am 6. Dezember 1740 hielt er seinen feierlichen Einzug in die Stadt. Später ward er sogar in den Reichsfreiherrnstand erhoben. Dagegen nahm sein Einfluß als akademischer Lehrer allmählich ab. Er starb in hohem Alter 1754.

Wolff war ein außerordentlich fruchtbarer Schriftsteller. Die wichtigsten Schriften aus der ersten Hälfte seiner Lehrtätigkeit sind in deutscher Sprache erschienen, übrigens in fast alle Sprachen Europas übersetzt worden. Ihr Grundzug, Verständigkeit und Breite, kennzeichnet sich schon in den Titeln. Sie alle bezeichnen sich als »Vernünfftige Gedanken« und zwar 1. von den Kräften des menschlichen Verstandes und ihrem richtigen Gebrauch in Erkenntnis der Wahrheit (1712), 2. von Gott, der Welt und der Seele des Menschen, »auch allen Dingen überhaupt« (!) (1719), 3. von der Menschen Tun und Lassen zur Beförderung ihrer Glückseligkeit (1720), 4. von dem gesellschaftlichen Leben der Menschen (1721), 5. von den Wirkungen der Natur (1723), 6. von den Absichten der natürlichen Dinge (1724): also eine Logik, Metaphysik, Moral, Politik, Physik und Teleologie. Die in seiner späteren Lebensperiode (1728-53) mit Rücksicht auf die ausländischen Leser von ihm ausgearbeiteten lateinischen Kompendien, die nicht weniger als 23 Bände füllen, sind zum großen Teil nur weitere Ausführungen oder weitschweifige Wiederholungen derselben Stoffe: Logik, Ontologie, Kosmologie, rationale und empirische Psychologie, natürliche Theologie, allgemeine praktische Philosophie, Naturrecht (8 Bände !), Völkerrecht und Moralphilosophie (4 Bände) sind die Titel, die sie führen.

b) Theoretische Philosophie. Obwohl Wolff sich nicht gern als Leibniz' Schüler bezeichnen ließ, steht er doch durchaus auf dessen Schultern. Aber seine nüchterne Natur ließ ihn gerade die tiefsinnigsten und eigenartigsten Teile des Leibnizschen Systems entweder ganz abstreifen oder doch verflachen, so die Monadologie und die prästabilierte Harmonie. Letztere nahm er bloß für das Verhältnis von Leib und Seele an; ebenso beschränkte er die Eigenschaft der Monaden als vorstellender Kräfte auf die Seelen; die anderen Monaden sind ihm bloße »Atome der Natur« Charakteristisch für seine ganze Auffassung ist gleich der erste Satz seiner Logik, er wolle die gesamte Philosophie zu einer »sicheren« und »nützlichen« Wissenschaft machen, und zwar durch deutliche Begriffe und gründliche Beweise. Ihr Gegenstand ist ihm alles »Denkbare« oder »Mögliche« Alle Erkenntnis ist philosophischer, historischer oder mathematischer Art. Die philosophische oder rationale untersucht die Möglichkeit der Dinge; die historische oder empirische weist sie als wirklich nach und gibt ihr so ihren Stoff, während der mathematischen die Größenbestimmung zufällt. Neben dieser Einteilung steht die aus den beiden unserer Seele innewohnenden Vermögen des Erkennens und Wollens stammende in theoretische und praktische Philosophie (Weltweisheit). So ergibt sich denn ein ganzes System von Wissenschaften, das jahrzehntelang die Kompendien beherrscht hat; die wichtigsten sind

1. die rationalen oder Vernunftwissenschaften: a) theoretische: Ontologie oder »erste Philosophie«, Kosmologie, Psychologie, natürliche Theologie; b) praktische: Moral, Politik, Ökonomik.

2. die empirischen oder Erfahrungswissenschaften: a) theoretische: empirische Psychologie, Teleologie, dogmatische Physik; b) praktische: Technologie, Experimentalphysik.

Die Einleitung zu ihnen allen bildet die Logik, die aus dem einen Satze des Widerspruchs in rein begrifflicher Entwicklung alles übrige, selbst das Prinzip des zureichenden Grundes, abzuleiten sucht. Die sinnliche Wahrnehmung (empirische Erkenntnis) ist verworren und undeutlich, nur das reine Denken (rationale Erkenntnis) vermag klar und deutlich zu erkennen, übrigens auch bloß das, was schon in den Begriffen liegt. Natürlich schleichen sich in diese rein logisch sein sollenden Ableitungen zahlreiche Bestandteile der grundsätzlich abgewiesenen Erfahrung ein. - Dann folgt die Ontologie als die Wissenschaft von den Gegenständen überhaupt. An den Gegenständen werden ihre wesentlichen Bestimmtheiten (essentialia, die das Substantielle daran ausmachen) von den wechselnden Eigenschaften (attributa) und Zuständen (modi) unterschieden. Der zweite Teil handelt von den Arten der Gegenstände und ihrem gegenseitigen Verhältnis zueinander. Diese Beziehungen, wie die »Ordnung« überhaupt, sind keine Erzeugnisse unseres Verstandes, sondern kommen den Gegenständen selbst zu. Die Ordnung ist zugleich der zusammenfassende Ausdruck für die transzendentalen Prädikate der Einheit, Wahrheit und Vollkommenheit. Die Vernunft ist das Vermögen, den Zusammenhang der Dinge oder allgemeinen Wahrheiten anzunehmen. - Die allgemeine Kosmologie ist die Grundlage der Physik. Aus den ontologisch »nach gewiesenen« unkörperlichen Atomen setzen sich die unendlich kleinen, aber doch körperhaften primitiven Korpuskeln zusammen. Die Naturgesetze sind die Gesetze der Bewegung; sie folgen aus dem Satz des zureichenden Grundes. Zu der mechanisch-physikalischen Erklärung treten häufig, zum Teil recht aufdringlich, platt-teleologische Gesichtspunkte, wie z.B., dass die Sterne dazu da seien, um des Nachts zu leuchten. Überhaupt blieb die Naturbetrachtung der Wolffianer im Gegensatz zu den radikalen Empiristen der jungen Newtonschen Schule, welche sich auf exakte Beschreibung der Naturvorgänge beschränken wollten, wesentlich metaphysischer Art. Der gelehrte Streit der Abhandlungen zwischen der Londoner Royal Society und den Leipziger Acta eruditorum zieht sich weit über die Mitte des 18. Jahrhunderts hin. - Die Psychologie teilt das Erkenntnisvermögen in ein unteres (mit Empfindung, Einbildungskraft, Gedächtnis) und oberes (Aufmerksamkeit, Verstand und Vernunft). Die leiblichen und seelischen Vorgänge sind an sich voneinander unabhängig und hängen nur in der gegebenen Erfahrung zusammen. Das ebenfalls in ein unteres (Triebe) und oberes (Wille) zerfallende Begehrungsvermögen ist dem Erkennen unterworfen. Auch die Geschichte ist ihm schließlich nur dazu da, »die Tugenden und Laster, insonderheit die Klugheit und Torheit, durch ihr Exempel zu lehren« - In der natürlichen Theologie erscheint Wolff völlig abhängig von Leibniz und seiner Theodicee. Deshalb wollte er auch weder von der »Freidenkerei der Engelländer« noch von dem »einreißenden Deismus, Materialismus und Skeptizismus der Franzosen« etwas wissen. Übrigens hat sich auch die religiöse Erkenntnis dem Satz des Widerspruchs unterzuordnen. Die geoffenbarte Religion darf wohl Über-, aber nichts Widervernünftiges enthalten. Dem entspricht auch die Bibel, wie die - Theologie beweist. Auch hier wird eine rationale und eine empirische Wissenschaft unterschieden. Die erstere führt den ontologischen und kosmologischen, die zweite den physiko-theologischen Beweis für das Dasein Gottes, jedoch anthropologisch-beschränkter und platt-nützlicher als Leibniz, aus.

c) Praktische Philosophie. Unabhängiger von letzterem erscheint Wolff in der praktischen Philosophie. In der Moral stellte er dem Glückseligkeitsprinzip der Engländer sein Prinzip der Vervollkommnung gegenüber, das allerdings nicht nur mit der Vernunft und Naturgemäßheit, sondern auch mit Glückseligkeit notwendig verbunden ist.

Das Gute ist nicht durch Gottes Willen, sondern an und für sich gut, die Moral unabhängig von der Theologie, also auch bei Atheisten, wie den Chinesen, möglich. Eine Lobrede auf die Sittenlehre des Konfuzius trug mit zu Wolffs Vertreibung aus Halle bei. Da der Wille durchaus durch die Erkenntnis bestimmt wird, so ist Grund der Sünde die Unwissenheit, Pflicht des Philosophen folglich die Aufklärung.

Beständiger Fortschritt ist Ziel des einzelnen wie der Gesamtheit. Das Völkerrecht ist erweitertes Naturrecht. Der Staat ist allmächtig, sein Zweck die allgemeine Wohlfahrt. Da aber der Verstand der Untertanen beschränkt ist (!), so müssen die Staatsbehörden alles, auch das Privatleben des einzelnen, bis ins kleinste regeln, z.B. ihre Kleidung, Speisen und Getränke, Vergnügungen. Zur Belustigung der Ohren dienen u. a. die »Poeten«, die jedoch unter besondere Aufsicht zu nehmen Sind, damit sie nicht »durch verliebte und unzüchtige Verse gute Sitten verderben« So ziehen denn seine dickleibigen moralischen Schriften, einschließlich der Ökonomik, welche die häuslichen Rechte und Pflichten festsetzt, und der acht Quartbände Naturrecht, alles Mögliche und Unmögliche in ihren Bereich; unter anderem wird z.B. ausführlich die Frage abgehandelt, ob lautes Schmatzen beim Essen gegen das ius naturae sei!

Bezeichnend für den Charakter der Wolffschen Verstandesphilosophie ist, dass die Ästhetik (Lehre vom Schönen) die einzige von ihm nicht bearbeitete philosophische Disziplin gewesen ist.

Wolffs Art zu philosophieren stellte nicht bloß die Philosophie auf Vernunft gegen allen Autoritätsglauben, sondern hat ohne Zweifel auch die logische Sauberkeit und das methodische Denken gefördert, den »Geist der Gründlichkeit« in Deutschland geschaffen, wie Kant ihr einmal nachrühmte. Er hat den Grundgedanken des Leibnizschen Rationalismus, dass nur die formalen Gesetze des Denkens das Sein der Gegenstände verbürgen, festgehalten und fortgepflanzt. Auch hat seine übrigens klare und leicht verständliche Sprache viele philosophische Kunstausdrücke, die uns jetzt ganz geläufig sind, entweder geschaffen (wie: Bewußtsein, Verhältnis, Vorstellung) oder doch in allgemeinen Gebrauch gebracht (z.B. Psychologie, a priori, a posteriori u. a.). Vieles an Kant versteht man erst, wenn man es aus der Opposition gegen die Wolffsche Schule heraus begreift. Anderseits hat seine Schematisierungs- und Rubrizierungswut, sein über alles Mitredenwollen, seine jedes Schwunges bare, rein verstandesmäßige Auffassung der Dinge, seine schulmeisterhafte Pedanterie doch auch mannigfach geschadet. Sie hat insbesondere das Tiefe und Großartige an Leibniz verdeckt und verdunkelt, zumal bei dem Einfluß, den dieser Wolffianismus in Deutschland gewann.

 

Literatur: Zwei kleinere neuere Spezialschriften: H. Pichler, Über Christ. Wolffs Ontologie. Lpz. 1910. - Wolffsche Begriffsbestimmungen. Ein Hilfsbüchlein beim Studium Kants, zusammengestellt von Jul. Baumann. Lpz. 1910.


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