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1351. Unterschreiben¹⁾. Unterzeichnen²⁾.

1) To underwrite, subscribe. Écrire dessous, signer, souscrire.
Sottoscrivere.
2) To sign. Signer.
Firmare.

Beide Wörter drücken aus. daß man seinen Namen unter ein Schriftstück setzt, um seine Übereinstimmung mit dem Inhalt des Geschriebenen zu bekennen. Unterschreiben drückt dies allgemein aus, unterzeichnen gilt als der vornehmere und gewähltere Ausdruck. Daher schreibt man in Briefen an höhere Personen und in ähnlichen Schriftstücken nicht: „Der Unterschriebene“, sondern: „Der Unterzeichnete“, wenn man von sich selbst spricht. Der König unterzeichnet ein Gesetz und gibt ihm dadurch Gültigkeit für das ganze Land. Man unterschreibt sich bei einer Adresse oder bei einem Antrage, aber man unterzeichnet ein Gesuch, eine Willenserklärung usw. Unterschreiben hat in uneigentlichem Sinne noch die Bedeutung: seine Übereinstimmung mit einer Ansicht erklären. Man sagt z. B., wenn jemand in einer Rede oder im Gespräche seine Meinung über irgend einen Gegenstand der Politik, Kunst, Wissenschaft u. ähnl. geäußert hat, um seine Zustimmung auszudrücken: „Das unterschreibe ich von Anfang bis zu Ende.“ Unterzeichnen kann in diesem Sinne nicht stehen.